Pressemitteilung Nr. 52/2024 vom 01.11.2024

Richter am Bundesverwaltungsgericht Stefan Liebler im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Oktober 2024 wurde Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Stefan Liebler nach mehr als zwanzigjähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand versetzt.


Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung in Deutschland und einem anschließenden Studienaufenthalt an der École Nationale d'Administration (ENA) in Paris war Herr Liebler ab Januar 1989 als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart tätig. Von März 1992 bis Mitte 1996 folgten Abordnungen an das Sächsische Staatsministerium der Justiz in Dresden und das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen, wo er im Juli 1996 zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt wurde. Von August 1996 bis Ende Juli 1998 war Herr Liebler als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet. Danach war er im Sächsischen Staatsministerium der Justiz als Referatsleiter tätig, seit März 1999 im Amt eines Ministerialrats.


Im Juli 2003 wurde Herr Liebler zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Er gehörte dem 3. Revisionssenat an, der u.a. für das Gesundheitsverwaltungsrecht, das Infektionsschutzrecht, das Recht der Land- und Forstwirtschaft, das Lebensmittelrecht, das Tier- und Pflanzenschutzrecht sowie das Verkehrsrecht und das Recht der Verkehrswirtschaft zuständig ist. In seinen ersten Jahren am Bundesverwaltungsgericht umfassten die Zuständigkeiten des 3. Revisionssenats außerdem das Lastenausgleichsrecht, das Vermögenszuordnungsrecht, Verfahren nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz sowie das Recht zur Bereinigung von SED-Unrecht. Schwerpunktmäßig war Herr Liebler mit dem Verkehrsrecht und dem Recht der Verkehrswirtschaft befasst und hat insbesondere auf diesen Gebieten die Senatsrechtsprechung maßgeblich mitgeprägt. Er war zudem mehrere Jahre Mitglied des Präsidiums des Bundesverwaltungsgerichts.


Herr Liebler hat sich neben der Rechtsprechungstätigkeit intensiv an der Pflege der Beziehungen des Bundesverwaltungsgerichts zu anderen obersten Verwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen in Europa beteiligt, insbesondere am Austausch mit dem Conseil d'État in Paris. Der Fachöffentlichkeit ist er als Autor zahlreicher Publikationen, insbesondere zum Conseil d'État, bekannt.