Termine zur Verhandlung und Verkündung


Nachfolgend sehen Sie kommende öffentliche Verhandlungen und Verkündungen des Bundesverwaltungsgerichts. Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen sind jederzeit möglich.

April 16.

BVerwG 1 C 18.24 u. a. 16. April 2025, 09:30 Uhr

Tatsachenrevisionen in asylrechtlichen Verfahren betreffend Griechenland

Die Kläger der gemeinsam zu verhandelnden Verfahren sind ein im Gebiet Nordgaza geborener 34-jähriger Mann ungeklärter Staatsangehörigkeit (BVerwG 1 C 18.24) und ein 32-jähriger somalischer Staatsangehöriger (BVerwG 1 C 19.24). Ihnen wurde in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die in Deutschland gestellten weiteren Asylanträge als unzulässig ab (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG) und drohte den Klägern die Abschiebung nach Griechenland an.

Die hiergegen erhobenen Klagen hatten in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufungen der Kläger zurückgewiesen, da ihnen unter Zugrundelegung der von der Rechtsprechung geforderten hohen Schwelle der Erheblichkeit bei einer Rückkehr nach Griechenland nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (Art. 4 GRCh, Art. 3 EMRK) drohe. Zwar weise das griechische Aufnahmesystem für anerkannte Schutzberechtigte weiterhin erhebliche Defizite auf. Diese führten aber nicht allgemein zu systemischen Mängeln, die jedenfalls nicht für arbeitsfähige, gesunde und alleinstehende junge männliche Schutzberechtigte bestünden. Angehörige dieser Gruppe könnten die ersten sechs Monate, in denen kein Anspruch auf ein garantiertes Mindesteinkommen bestehe, im Allgemeinen durch Eigeninitiative bei der Suche nach einer Unterkunft und einer Arbeit überwinden. Dies gelte insbesondere, wenn sie Teil einer zahlenmäßig starken Einwanderungsgruppe aus demselben Sprach- und Kulturkreis seien. Über die hiergegen gerichteten Revisionen der Kläger entscheidet das Bundesverwaltungsgericht als sogenannte Tatsachenrevisionen im Asylrecht (§ 78 Abs. 8 AsylG), bei denen es die aktuelle allgemeine asyl- und abschiebungsrelevante Lage im Abschiebezielstaat (hier Griechenland) für die genannte Personengruppe zu beurteilen hat.

April 30.

BVerwG 10 C 2.24 30. April 2025, 09:00 Uhr

Zugang zu Unterlagen des Bundeskartellamts

Die Klägerin begehrt vom Bundeskartellamt Informationenzugang in Kartellverwaltungsverfahren zu Entgelten für electronic cash-Zahlungen. Sie betreibt bundesweit Tankstellen, an denen ihre Kunden mit der Girocard bargeldlos bezahlen können. Für die Autorisierung dieser Zahlungen erheben die kartenausgebenden Banken ein Entgelt je durchgeführter Transaktion. Die Höhe des Entgelts wurde bis November 2014 durch eine Preisvereinbarung der Beigeladenen zu 1. bis 4. festgelegt. Wegen dieser Absprache leitete das Bundeskartellamt 2011 ein Kartellverfahren gegen die Beigeladenen ein. Das Verfahren endete mit ihren Verpflichtungserklärungen, die Entgelte für electronic cash-Zahlungen künftig individuell auszuhandeln. Die Verpflichtungserklärungen erklärte das Bundeskartellamt mit Beschluss vom 8. April 2014 für verbindlich.

Die Klägerin beantragte beim Bundeskartellamt erfolglos die Einsicht in den Beschluss des Bundeskartellamts. Das Verwaltungsgericht Köln gab der daraufhin erhobenen Klage überwiegend statt. Die Berufung der beklagten Bundesrepublik Deutschland und der Beigeladenen zu 3. hatte im Wesentlichen Erfolg. Der Anspruch auf Einsicht in den ungeschwärzten Beschluss vom 8. April 2014 folge aus dem vorrangigen § 56 Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und nicht aus dem Informationsfreiheitsgesetz. Über diese Anspruchsgrundlage habe es entscheiden dürfen, weil eine rechtswegüberschreitende Sach- und Entscheidungskompetenz aufgrund des einheitlichen Streitgegenstands gegeben sei. § 56 Abs. 5 GWB sei zwar erst während des Berufungsverfahrens in Kraft getreten. Für Verpflichtungsbegehren sei aber die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich. Die Klägerin habe auch ein berechtigtes Interesse an dem Zugang zum streitbefangenen Beschluss des Bundeskartellamts dargelegt. Sie wolle den Bescheid des Bundeskartellamts vom 8. April 2014 für ein laufendes zivilrechtliches Schadensersatzverfahren nutzen. Es bestehe kein Grund für die Versagung der Einsicht in den Beschluss des Bundeskartellamts mit Ausnahme der der Angaben, die die Sicherheitsvorkehrungen bei der PIN-Eingabe beim jeweiligen Händler im Rahmen einer electronic cash-Transaktion beträfen. Der Ausschluss des Informationszugangs sei in der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen begründet.

Gegen das Urteil wenden sich die Klägerin und der Beigeladene zu 3. jeweils mit der vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revision.

April 30.

BVerwG 11 A 7.24 u. a. 30. April 2025, 09:00 Uhr

Energieleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Die Kläger wenden sich jeweils gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung einer Höchstspannungsfreileitung.

Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss vom 22. Dezember 2023 lässt die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannwerken Güstrow und Parchim Süd durch die beigeladene Übertragungsnetzbetreiberin zu. Das ca. 52,7 km lange Vorhaben bildet den nördlichsten von drei Abschnitten des Gesamtvorhabens Güstrow - Wolmirstedt, das als Drehstromvorhaben unter Nr. 39 in den Bundesbedarfsplan aufgenommen ist.

Das Vorhaben dient dazu, eine im Jahr 1958 errichtete 220-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Güstrow und Parchim Süd durch eine leistungsfähigere 380-kV-Leitung zu ersetzen. Mit Ausnahme einiger kleinräumiger Trassenoptimierungen bei Güstrow, Gerdshagen und Lancken wird die neue Freileitung in der Trasse der Bestandsleitung errichtet.

Die Kläger im Verfahren 11 A 7.24 sind Eigentümer landwirtschaftlich genutzter Flächen in der Gemeinde Lohmen. Ihre Grundstücke werden infolge der Trassenführung des Vorhabens, die in diesem Abschnitt von der Trasse der Bestandsleitung abweicht, für Maststandorte in Anspruch genommen. Die damit verbundene Beeinträchtigung ihres Grundeigentums und ihrer landwirtschaftlichen Nutzung halten sie für unzumutbar. Daneben berufen sie sich darauf, ein in Planung befindlicher Windpark auf weiteren Flächen in ihrem Eigentum werde durch das Vorhaben beeinträchtigt.

Die Klägerin im Verfahren 11 A 8.24 ist eine amtsangehörige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim, durch deren Gemeindegebiet die planfestgestellte Leitung führt. Sie beanstandet neben Verstößen gegen Vorschriften des Raumordnungs- und des Naturschutzrechts insbesondere eine Beeinträchtigung ihrer kommunalen Planungshoheit sowie die Inanspruchnahme ihr gehörender Wegegrundstücke.

April 30.

BVerwG 9 A 11.23 u. a. 30. April 2025, 09:00 Uhr

Termin verlegt

Straßenrechtliche Planfeststellung; hier:

PFB, Neubau BAB A 1, Anschlussstelle Kelberg bis Adenau, lfd. Nr. 6, von ca. Bau-km 15+466,325 bis

4+920,000

April 30.

BVerwG 10 A 1.24 30. April 2025, 11:00 Uhr

Zugang zu Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes

Der Kläger ist Journalist. Er begehrt Einsicht in Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) zu einer früheren Zusammenarbeit des BND mit dem Kauka-Verlag und einzelnen dort tätigen Personen.

Der BND hat dem Kläger vorprozessual nur in eingeschränktem Umfang Einsicht in die Unterlagen gewährt. Im Übrigen macht er geltend, weitergehenden - archivrechtlichen - Nutzungsansprüchen stünden zwingende Gründe des nachrichtendienstlichen Quellen- und Methodenschutzes sowie des Schutzes der Identität der beim BND beschäftigten Personen entgegen.

Nachdem der Beklagte auch im gerichtlichen Verfahren die Vorlage von Akten unter Hinweis auf Nachteile für das Wohl des Bundes verweigert hatte, wurde die Sache zwischenzeitlich an den für die Überprüfung solcher Sperrerklärungen zuständigen Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts abgegeben, der sie mit Beschluss vom 22. März 2024 (BVerwG 20 F 5.22) bestätigt hat. Das Verfahren wird vor dem nunmehr zuständigen 10. Senat fortgesetzt.

Das Bundesverwaltungsgericht ist für den Rechtsstreit erstinstanzlich zuständig.

Mai 06.

BVerwG 8 C 4.24 06. Mai 2025, 10:00 Uhr

Wirtschaftsverwaltungsrecht; hier: Eich- und Messwesen (Untersagungsverfügung wegen Unterschreitung der Nennfüllmenge bei Fertigpackungen)

Mai 20.

BVerwG 4 C 2.24 20. Mai 2025, 09:30 Uhr

Faktisches Kerngebiet und Wohnnutzung

Die Klägerin begehrt einen Bauvorbescheid für die Nutzung eines Geschäftsgebäudes in der Innenstadt der Beklagten als Spielhalle mit einer Gesamtfläche von ca. 150 m² und 12 Spielgeräten. Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Der nach erfolglosem Widerspruch erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Das Vorhaben sei nach § 34 Abs. 1 BauGB zulässig. Die maßgebliche nähere Umgebung entspreche keinem Baugebiet der Baunutzungsverordnung. Eine Einstufung als faktisches Kerngebiet scheide wegen der mehr als geringfügigen Wohnnutzung in der näheren Umgebung aus. Die Spielhalle füge sich aber ein, obwohl der vorhandene Rahmen überschritten werde. Städtebauliche Spannungen seien nicht zu erwarten. Eine negative Vorbildwirkung habe die Beklagte nicht konkret dargelegt.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und das Urteil im Ergebnis bestätigt. Allerdings sei das Vorhaben entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts gemäß § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO als Vergnügungsstätte zulässig. Die Eigenart der näheren Umgebung entspreche einem Kerngebiet im Sinne von § 7 BauNVO. Die nicht unerhebliche, aber noch untergeordnete Nutzung einiger Gebäude zum Wohnen stehe der Annahme eines Kerngebiets nicht entgegen, wenngleich die Wohnnutzung im vorhandenen Umfang in einem Kerngebiet nur aufgrund von Festsetzungen nach § 7 Abs. 4 BauNVO zulässig wäre.

Dagegen wendet sich die Beklagte mit ihrer vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revision.

Mai 21.

BVerwG 9 A 2.24 21. Mai 2025, 09:00 Uhr

Termin verlegt

Die Kläger, zwei anerkannte Umweltvereinigungen, wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 26-Ost, Bauabschnitt 6a von der A 7/Autobahnkreuz Hamburg-Hafen bis zur der Anschlussstelle Hamburg-Moorburg. Für die gerichtliche Überprüfung dieser Planung ist das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig.

Die Kläger erheben verschiedene Rügen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Insbesondere machen sie Zuständigkeitsmängel, Verstöße gegen das Wasser- und das Naturschutzrecht, unzutreffende Annahmen zum verkehrlichen Bedarf, die Verfassungswidrigkeit des Hamburger Hafenentwicklungsgesetzes, eine fehlerhafte Trassenwahl und eine unzureichende Berücksichtigung der Klimaschutzbelange geltend. Über einen von den Klägern gestellten Eilantrag hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 30. Mai 2024 entschieden (9 VR 1.24).

Mai 22.

BVerwG 1 C 4.24 u. a. 22. Mai 2025, 09:30 Uhr

Die beklagte Bundesrepublik Deutschland wendet sich in sämtlichen Verfahren im Wege der Sprungrevision gegen die Verpflichtung festzustellen, dass in Bezug auf die jeweiligen Kläger ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 AufenthG vorliegt. Das Verwaltungsgericht hat in den insoweit angegriffenen Urteilen jeweils entschieden, die Kläger erfüllten die Voraussetzungen eines nationalen, unionsrechtlich gebotenen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 8 EMRK, welches dem Ergehen einer Abschiebungsandrohung und eines Einreise- und Aufenthaltsverbots entgegenstehe. Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b RL 2008/115/EG gebiete es, das Wohl des Kindes und die familiären Bindungen in allen Stadien des zu einer Rückkehrentscheidung führenden Verfahrens und damit auch bereits vor Erlass der Rückkehrentscheidung während des zu der Abschiebungsandrohung führenden Asylverfahrens zu berücksichtigen. Die Kläger lebten jeweils mit ihren stammberechtigten Angehörigen in einer nach Art. 6 GG und Art. 8 ERMK schützenswerten familiären Lebensgemeinschaft. Die bloße Aufhebung der gegenüber ihnen ergangenen Abschiebungsandrohungen und die Duldung ihres weiteren Aufenthalts im Bundesgebiet würden den unionsrechtlichen Anforderungen der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger nicht gerecht.

Das Bundesverwaltungsgericht wird zu klären haben, ob ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG festzustellen ist, weil einer Abschiebung das Wohl des Kindes oder die familiären Bindungen im Sinne von Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2008/115/EG entgegenstehen.

Mai 22.

BVerwG 7 A 5.24 u. a. 22. Mai 2025, 09:30 Uhr

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung auf der Insel Fehmarn

Die Kläger, eine Gemeinde, ein Wasserbeschaffungsverband und mehrere im Bereich Sport, Freizeit und Tourismus tätige Unternehmen wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 18. März 2024 für das Vorhaben "ABS/NBS Hamburg - Lübeck - Puttgarden PFA 6" in der Gemeinde Fehmarn im Landkreis Ostholstein Bahn-km 74,049 bis 85,450 der Strecke 1100 Lübeck-Puttgarden, einen Abschnitt der Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ). Der Ausbau der Eisenbahn-Hinterlandanbindung der FFBQ in der Bundesrepublik Deutschland ist sowohl Bestandteil des Staatsvertrages mit dem Königreich Dänemark über eine FFBQ als auch des Kernnetzes des transeuropäischen Verkehrsnetzes.

Die Kläger rügen im Wesentlichen, dass die Planungen der Beigeladenen für eine neue Fehmarnsundquerung nicht berücksichtigt worden seien. Daher befasse sich der Planfeststellungsbeschluss nicht mit den kumulativen Auswirkungen der jeweiligen Planungen. Die Kläger befürchten eine erhebliche Beeinträchtigung des Tourismus, insbesondere durch Lärmbeeinträchtigungen. Die Aufgabe der Beschaffung und Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser könne bei Realisierung des genehmigten Vorhabens nicht mehr hinreichend erfüllt werden.

Mai 22.

BVerwG 3 C 1.24 22. Mai 2025, 10:00 Uhr

Infektionsschutzrecht; hier: Entschädigungsanspruch gemäß §  56 Infektionsschutzgesetz

Mai 22.

BVerwG 5 PA 1.24 22. Mai 2025, 10:00 Uhr

Personalvertretungsrecht; hier: Zugehörigkeit zum Geschäftsbereich und Unterrichtung des Personalrats

Mai 22.

BVerwG 5 PA 3.24 22. Mai 2025, 11:00 Uhr

Personalvertretungsrecht hier: Wahlanfechtung

Mai 22.

BVerwG 3 C 12.23 22. Mai 2025, 11:30 Uhr

Anerkennung als Prüfer

Der Kläger begehrt seine Anerkennung als Prüfer für die Prüfung von Triebfahrzeugführern in den Teilbereichen "fahrzeugbezogene Fachkenntnisse" und "infrastrukturbezogene Fachkenntnisse".

Er ist Diplom-Ingenieur (FH) und seit vielen Jahren als geprüfter Eisenbahnbetriebsleiter tätig. Befristet bis zum 19. November 2019 war er als Prüfer sowohl in dem Teilbereich "allgemeine Fachkenntnisse" als auch in den Teilbereichen "fahrzeugbezogene Fachkenntnisse" und "infrastrukturbezogene Fachkenntnisse" anerkannt. Seinem Verlängerungsantrag gab die Beklagte für den Teilbereich "allgemeine Fachkenntnisse" statt. Für die anderen Teilbereiche lehnte sie die Verlängerung ab, weil der Kläger selbst keine Fahrerlaubnis für Triebfahrzeuge besitze. Diese sei für die Abnahme der in diesen Teilbereichen erfolgenden theoretischen und praktischen Prüfungen erforderlich.

Das Verwaltungsgericht hat der dagegen gerichteten Klage stattgegeben und die Beklagte verpflichtet, den Kläger auch für diese Teilbereiche als Prüfer anzuerkennen. Die Triebfahrzeugführerscheinverordnung regele die Anerkennung abschließend und fordere eine Fahrerlaubnis nicht. Das Oberverwaltungsgericht hat das Urteil geändert und die Klage abgewiesen. Die Notwendigkeit, über eine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen, ergebe sich aus dem Beschluss der Kommission vom 22. November 2012 (2011/765/EU) zu den Kriterien der Anerkennung von Triebfahrzeugführer-Prüfern. Hieran sei die Beklagte gebunden. Mit der im Urteil des Oberverwaltungsgerichts zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Begehren weiter.

Mai 22.

BVerwG 5 PA 4.24 22. Mai 2025, 12:00 Uhr

Personalvertretungsrecht; hier: Wahlanfechtung

Mai 28.

BVerwG 11 A 15.24 u. a. 28. Mai 2025, 09:00 Uhr

Planfeststellung von Energieleitungen (EnLAG-Vorhaben); hier: Vorhaben Nr. 16 EnLAG, PFB vom 17.07.2024, Errichtung und Betrieb der 380-kV-Leitung Wehrendorf-Gütersloh, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen - Pkt. Königsholz (Landesgrenze)

Mai 28.

BVerwG 6 C 3.24 28. Mai 2025, 10:00 Uhr

Eisenbahnrecht hier: Beschluss der BNA vom 19. Juli 2023 (Az.: BK10-22-0425_Z)

Juni 10.

BVerwG 6 A 4.24 10. Juni 2025, 10:00 Uhr

Vereinsrecht; hier: Verbotsverfügung vom 5. Juni 2024 (Az.: ÖS II 3 - 20106/2#24)

Juni 11.

BVerwG 6 A 4.24 11. Juni 2025
(ggf. Fortsetzung)

Vereinsrecht; hier: Verbotsverfügung vom 5. Juni 2024 (Az.: ÖS II 3 - 20106/2#24)

Juni 12.

BVerwG 6 A 4.24 12. Juni 2025
(ggf. Fortsetzung)

Vereinsrecht; hier: Verbotsverfügung vom 5. Juni 2024 (Az.: ÖS II 3 - 20106/2#24)

Juni 17.

BVerwG 4 C 3.24 17. Juni 2025, 09:30 Uhr

Baurecht; hier: Ausübung eines sog. Satzungsvorkaufsrechts, "Billebogen-Vorkaufsrechtsverordnung"

Juni 17.

BVerwG 4 C 4.24 17. Juni 2025, 09:30 Uhr

Baurecht;

hier: Ausübung eines sog. Satzungsvorkaufsrechts, "Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts des Gebietes "Mitte Altona""

Juni 18.

BVerwG 11 A 16.24 18. Juni 2025, 09:00 Uhr

Termin aufgehoben

Planfeststellung von Energieleitungen (EnLAG-Vorhaben), hier: Vorhaben Nr. 5 EnLAG, Gültigkeit PFB v. 22.07.2024, Errichtung und Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Dörpen/West-Niederrhein, Abschnitt 7: Haddorfer See - Meppen

Juni 18.

BVerwG 9 A 11.23 u. a. 18. Juni 2025, 09:00 Uhr

Straßenrechtliche Planfeststellung; hier:

PFB, Neubau BAB A 1, Anschlussstelle Kelberg bis Adenau, lfd. Nr. 6, von ca. Bau-km 15+466,325 bis

4+920,000

Juni 18.

BVerwG 1 C 13.24 18. Juni 2025, 09:30 Uhr

Termin aufgehoben

Ausländerrecht hier: Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots

Juni 18.

BVerwG 1 C 15.24 18. Juni 2025, 09:30 Uhr

Termin aufgehoben

Ausländerrecht Hier: Einreise- und Aufenthaltsverbot u. a.

Juni 18.

BVerwG 11 A 21.24 18. Juni 2025, 13:30 Uhr

Ausbau von Energieleitungen (ohne Planfeststellung); hier: Vorhaben Nr. 14 EnLAG, Besitzeinweisungsbeschlüsse betr. Neubau 380 kv Höchstspannungsleitung "Niederrhein - Utfort - Osterrath, Abschnitte Pkt. Voerde - Pkt. Budberg und KÜS Friedrichsfeld-KÜS Budberg

Juni 26.

BVerwG 10 A 6.23 26. Juni 2025, 09:00 Uhr

Bodenschutzrecht; hier: Finanzierung von Altlasten des ehemaligen VEB Kali

Juni 26.

BVerwG 2 C 14.24 26. Juni 2025, 10:00 Uhr

Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Beamtendisziplinarrechts und des Dienstrechts der Soldaten sowie des Rechts der Wehrpflichtigen und der Zivildienstpflichtigen

Juni 26.

BVerwG 3 C 14.23 26. Juni 2025, 10:00 Uhr

Landwirtschaftsrecht; hier: Ausgleichszulage für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebiete (Maßnahme M13 SEPL 2014-2020)

Juni 26.

BVerwG 2 C 15.24 26. Juni 2025, 11:00 Uhr

Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Beamtendisziplinarrechts und des Dienstrechts der Soldaten sowie des Rechts der Wehrpflichtigen und der Zivildienstpflichtigen

Juni 26.

BVerwG 3 CN 3.23 26. Juni 2025, 11:30 Uhr

Infektionsschutzrecht hier: § 10 Abs. 1b Satz 1 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 30. Oktober 2020 in der Fassung vom 12. Februar 2021

Juli 02.

BVerwG 8 C 1.24 02. Juli 2025, 10:00 Uhr

Finanzdienstleistungsrecht; hier: Tätigkeit als Market-Maker und Designated Sponsor

Juli 09.

BVerwG 5 C 2.24 09. Juli 2025, 10:00 Uhr

Conterganstiftungsrecht hier: Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz

Juli 24.

BVerwG 1 C 2.24 24. Juli 2025, 09:30 Uhr

Ausländerrecht hier: Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

Juli 29.

BVerwG 6 CN 1.24 29. Juli 2025, 09:00 Uhr

Termin aufgehoben

Schulrecht hier: ersatzschulrechtliche Normenkontrolle

August 27.

BVerwG 5 PA 2.24 27. August 2025, 10:00 Uhr

Personalvertretungsrecht hier: Wahlanfechtung

August 27.

BVerwG 5 PA 5.24 27. August 2025, 11:30 Uhr

Personalvertretungsrecht hier: Behinderung der Personalratstätigkeit

September 04.

BVerwG 3 C 8.24 04. September 2025, 10:00 Uhr

Verkehrsrecht hier: Entziehung der Fahrerlaubnis

September 04.

BVerwG 3 C 13.24 04. September 2025, 11:30 Uhr

Lebensmittelrecht

September 11.

BVerwG 7 C 7.24 11. September 2025, 10:00 Uhr

Immissionsschutzrecht hier: Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Schweinemast- und Biogasanlage

September 16.

BVerwG 4 CN 2.24 16. September 2025, 09:30 Uhr

Baurecht;

hier: Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 29, Änderung für das Geviert "Pentenrieder Straße, Bergstraße, Rosenstraße, Ludwigstraße"

September 16.

BVerwG 4 CN 3.24 16. September 2025, 10:45 Uhr

Baurecht;

hier: Gültigkeit des Bebauungsplans IV-23 im Bezirk Berlin-Pankow

September 25.

BVerwG 10 C 1.25 25. September 2025, 09:00 Uhr

Landwirtschaftsrecht; hier: Fortschreibung des nationalen Aktionsprogramms zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

September 25.

BVerwG 10 A 2.24 25. September 2025, 10:30 Uhr

presse-, rundfunk-, archiv- und medienrechtlichen Informations-, Einsichts- und Auskunftsrecht hier: presserechtlicher Auskunftsanspruch hier: Auskünfte über rechtsanwaltliche Vertretungen des BND und deren Kosten in gerichtlichen Verfahren seit dem Jahr 2013

September 25.

BVerwG 10 A 3.24 25. September 2025, 11:30 Uhr

Presserechtlicher Auskunftsanspruch; hier: Auskünfte zu Einzelhintergrundgesprächen über die militärische Situation in der Ukraine

September 30.

BVerwG 9 A 2.24 30. September 2025, 09:00 Uhr

Die Kläger, zwei anerkannte Umweltvereinigungen, wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 26-Ost, Bauabschnitt 6a von der A 7/Autobahnkreuz Hamburg-Hafen bis zur der Anschlussstelle Hamburg-Moorburg. Für die gerichtliche Überprüfung dieser Planung ist das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig.

Die Kläger erheben verschiedene Rügen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Insbesondere machen sie Zuständigkeitsmängel, Verstöße gegen das Wasser- und das Naturschutzrecht, unzutreffende Annahmen zum verkehrlichen Bedarf, die Verfassungswidrigkeit des Hamburger Hafenentwicklungsgesetzes, eine fehlerhafte Trassenwahl und eine unzureichende Berücksichtigung der Klimaschutzbelange geltend. Über einen von den Klägern gestellten Eilantrag hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 30. Mai 2024 entschieden (9 VR 1.24).

September 30.

BVerwG 9 A 4.24 30. September 2025, 09:00 Uhr

Straßenrechtliche Planfeststellung;

hier: Neubau der A26-Ost, Bauabschnitt 6a von der A7/Autobahnkreuz Hamburg-Hafen (Bau-km 0-350 000) bis zur Anschlussstelle Hamburg-Moorburg (Bau-km 1+950 000), PFB vom 20.12.2023

Oktober 01.

BVerwG 6 CN 1.24 01. Oktober 2025, 09:00 Uhr

Schulrecht hier: ersatzschulrechtliche Normenkontrolle

Oktober 01.

BVerwG 6 C 5.24 01. Oktober 2025, 10:00 Uhr

Rundfunkrecht; hier: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

Oktober 09.

BVerwG 3 C 4.24 09. Oktober 2025, 10:00 Uhr

Infektionsschutzrecht hier: Entschädigung nach § 56 IfSG / Erstattung gezahlter Verdienstausfallentschädigung

Oktober 09.

BVerwG 3 C 5.24 09. Oktober 2025, 10:00 Uhr

Infektionsschutzrecht hier: Entschädigung nach § 56 IfSG an einen Selbstständigen (Einzelunternehmer)

Oktober 09.

BVerwG 3 C 14.24 09. Oktober 2025, 11:30 Uhr

Infektionsschutzrecht hier: Entschädigung für Verdienstausfall gemäß § 56 Abs. 1 und Abs. 5 IfSG

Oktober 23.

BVerwG 10 CN 1.25 23. Oktober 2025, 09:00 Uhr

Landwirtschaftsrecht; hier: Bayerische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung ( Ausführungsverordnung Düngeverordnung - AVDüV) -Grundwasserkörper 2_G048

Oktober 23.

BVerwG 10 CN 2.25 23. Oktober 2025, 09:00 Uhr

Landwirtschaftsrecht; hier: Bayerische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung ( Ausführungsverordnung Düngeverordnung - AVDüV) - Gebiet des Grundwasserkörpers 1_G085 "Vorlandmolasse - Thalmassing"

Oktober 23.

BVerwG 10 CN 3.25 23. Oktober 2025, 09:00 Uhr

Landwirtschaftsrecht; hier: Bayerische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung ( Ausführungsverordnung Düngeverordnung - AVDüV) - Grundwasserkörper GWK 2_G018 "Sandstein Keuper - Herzogenaurach"

Oktober 23.

BVerwG 10 CN 4.25 23. Oktober 2025, 09:00 Uhr

Landwirtschaftsrecht; hier: Bayerische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung ( Ausführungsverordnung Düngeverordnung - AVDüV) - Grundwasserkörper 2_G027 "Sandsteinkeuper - Höchstadt a. d. Aisch

November 05.

BVerwG 6 C 1.24 05. November 2025, 10:00 Uhr

Polizei- und Ordnungsrecht - Melderecht hier: Verlängerung einer Auskunftssperre im Melderegister (§ 51 BMG)

November 05.

BVerwG 6 C 2.24 05. November 2025, 10:00 Uhr

Polizei- und Ordnungsrecht - Melderecht hier: Verlängerung einer Auskunftssperre im Melderegister (§ 51 BMG)

November 06.

BVerwG 3 C 17.23 06. November 2025, 10:00 Uhr

Gesundheitsverwaltungsrecht / Recht der Heil- und Heilhilfsberufe

hier: Approbation als Arzt

November 06.

BVerwG 5 C 5.24 06. November 2025, 10:00 Uhr

Jugendhilferecht hier: Erstattung von Pflegegeld

November 26.

BVerwG 6 C 7.24 26. November 2025, 10:00 Uhr

Datenschutzrecht; hier: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Versichertendaten zum Zwecke des Gesundheitsmanagements

November 27.

BVerwG 7 C 8.24 27. November 2025, 09:00 Uhr

Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht; hier: Verbesserung des Brandschutzes in den Tunnelanlagen des Projekts "Stuttgart 21"

November 27.

BVerwG 7 C 9.24 27. November 2025, 11:00 Uhr

Eisenbahnkreuzungsrecht; hier: Erstattung von Kosten

Dezember 04.

BVerwG 3 C 3.24 04. Dezember 2025, 10:00 Uhr

Gesundheitsverwaltungsrecht - Krankenhausplanung

hier: Aufnahme als Einrichtung für spezialisierte Adipositasbehandlungen und als Transplantationszentrum Leber in den Krankenhausplan des Freistaates Sachsen

Dezember 04.

BVerwG 5 C 9.24 04. Dezember 2025, 10:00 Uhr

Reisekostenrecht hier: Gewährung von Tagegeldern für Dienstreisen

Dezember 17.

BVerwG 10 C 5.24 17. Dezember 2025, 09:30 Uhr

Informationsfreiheitsrecht und Recht der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen hier: Informationsfreiheitsrecht

Dezember 17.

BVerwG 6 A 6.23 u. a. 17. Dezember 2025, 10:00 Uhr

Vereinsrecht; hier: Verbotsverfügung vom 24. Juli 2023 (Az.: ÖS II 3 - 20106/2#21)

Januar 28.

BVerwG 6 A 18.23 28. Januar 2026, 10:00 Uhr

Vereinsrecht; hier: Verbotsverfügung vom 4. August 2023 (Az: ÖS II 3 - 20106/2#22)

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