Energieleitung in Mecklenburg-Vorpommern
Die Kläger wenden sich jeweils gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung einer Höchstspannungsfreileitung.
Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss vom 22. Dezember 2023 lässt die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannwerken Güstrow und Parchim Süd durch die beigeladene Übertragungsnetzbetreiberin zu. Das ca. 52,7 km lange Vorhaben bildet den nördlichsten von drei Abschnitten des Gesamtvorhabens Güstrow - Wolmirstedt, das als Drehstromvorhaben unter Nr. 39 in den Bundesbedarfsplan aufgenommen ist.
Das Vorhaben dient dazu, eine im Jahr 1958 errichtete 220-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Güstrow und Parchim Süd durch eine leistungsfähigere 380-kV-Leitung zu ersetzen. Mit Ausnahme einiger kleinräumiger Trassenoptimierungen bei Güstrow, Gerdshagen und Lancken wird die neue Freileitung in der Trasse der Bestandsleitung errichtet.
Die Kläger im Verfahren 11 A 7.24 sind Eigentümer landwirtschaftlich genutzter Flächen in der Gemeinde Lohmen. Ihre Grundstücke werden infolge der Trassenführung des Vorhabens, die in diesem Abschnitt von der Trasse der Bestandsleitung abweicht, für Maststandorte in Anspruch genommen. Die damit verbundene Beeinträchtigung ihres Grundeigentums und ihrer landwirtschaftlichen Nutzung halten sie für unzumutbar. Daneben berufen sie sich darauf, ein in Planung befindlicher Windpark auf weiteren Flächen in ihrem Eigentum werde durch das Vorhaben beeinträchtigt.
Die Klägerin im Verfahren 11 A 8.24 ist eine amtsangehörige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim, durch deren Gemeindegebiet die planfestgestellte Leitung führt. Sie beanstandet neben Verstößen gegen Vorschriften des Raumordnungs- und des Naturschutzrechts insbesondere eine Beeinträchtigung ihrer kommunalen Planungshoheit sowie die Inanspruchnahme ihr gehörender Wegegrundstücke.
BVerwG 11 A 7.24:
BVerwG 11 A 8.24: