Pressemitteilungen


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Besteht gegen die Eltern eines Auszubildenden ein Schadensersatzanspruch des Förderungsamtes nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wegen zu Unrecht gewährter Förderung, kann ein Mitverschulden des Förderungsamtes bei der Bearbeitung des Antrags diesen Anspruch mindern. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin ist die Mutter einer Studentin, der Ausbildungsförderungsleistungen bewilligt wurden.

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Die Genehmigung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Lüneburg vom 1. November 2023 für die Errichtung und den Betrieb eines landgebundenen Flüssiggas (LNG)-Terminals einschließlich zweier Lagertanks in Stade ("Hanseatic Energy Hub") an der Unterelbe ist nicht zu beanstanden. Das hat das in erster und letzter Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Niedersachsen, wendet sich gegen die Genehmigung und rügt insbesondere, dass für den bis zum 31. Dezember 2043 zugelassenen Betrieb des LNG-Terminals mit Erdgas kein energiewirtschaftlicher Bedarf bestehe und eine derart lange Frist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des Klimaschutzes und dem Klimaschutzgesetz nicht vereinbar sei. Außerdem lägen die Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich der Umrüstbarkeit der Anlage auf einen Betrieb mit verflüssigtem Ammoniak nicht vor, die Anlagensicherheit sei nicht hinreichend gewährleistet und Naturschutzrecht werde verletzt.

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Für Rechtsschutzbegehren, welche auf die gerichtliche Überprüfung eines sog. schlichten Parlamentsbeschlusses gerichtet sind, ist der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet. Ausschließlich zuständig ist in solchen Fällen die Verfassungsgerichtsbarkeit, d.h. das Bundesverfassungsgericht sowie gegebenenfalls – bezogen auf Beschlüsse der Landesparlamente – auch die Verfassungsgerichte der Länder. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss sich erneut mit der Festsetzung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags für das Sanierungsgebiet Prenzlauer Berg - Winsstraße befassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin wendet sich gegen einen sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag für ihr 341 qm großes, mit einem fünfgeschossigen Wohngebäude bebautes Grundstück in Berlin-Pankow.

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Ist einem Drittstaatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden, kann er aber dorthin wegen der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der EU-Grundrechtecharta nicht zurückkehren, haben im Rahmen eines in Deutschland durchgeführten Asylverfahrens auch die Verwaltungsgerichte die Entscheidung des anderen Mitgliedstaates und die Anhaltspunkte, auf denen diese Entscheidung beruht, in vollem Umfang zu berücksichtigen.

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In die bei einer Ausweisung vorzunehmende Interessenabwägung sind Bleibeinteressen auch dann einzustellen, wenn zugunsten des Ausländers ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot festgestellt wurde. Für eine isolierte Titelerteilungssperre besteht keine Rechtsgrundlage. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger ist iranischer Staatsangehöriger, dem im März 2017 der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde. 2019 wurde er wegen Betäubungsmitteldelikten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, woraufhin das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Juni 2020 die Flüchtlingsanerkennung widerrief, die Gewährung subsidiären Schutzes ablehnte und ein Abschiebungsverbot bezüglich des Irans feststellte. Im Juli 2021 wies die Beklagte den Kläger aus dem Bundesgebiet aus, ordnete gegen ihn ein auf drei Jahre befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot an, lehnte seinen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ab und drohte ihm nachträglich die Abschiebung in einen aufnahmebereiten Staat mit Ausnahme des Irans an.

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Am 20. März 2025 ist zum dritten Mal der Horst-Sendler-Preis des Bundesverwaltungsgerichts zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses verliehen worden. Der Preis zeichnet herausragende wissenschaftliche Leistungen auf den Gebieten des Allgemeinen Verwaltungsrechts, des Verwaltungsprozessrechts sowie der Institution der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus. Preisträger ist Herr Dr. Philipp Koepsell mit seiner an der Universität Freiburg entstandenen Dissertation "Exekutiver Ungehorsam und rechtsstaatliche Resilienz" (Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht 63, 2023).

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig holt eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu der Frage ein, unter welchen Voraussetzungen Abweichungen von den Vorschriften über die Kennzeichnung von Arzneimitteln insbesondere beim Parallelimport von Arzneimitteln nach Unionsrecht möglich sind. Die Klägerin ist Inhaberin einer Zulassung zum Inverkehrbringen eines Arzneimittels in Deutschland, das zur Behandlung des fortgeschrittenen Prostatakarzinoms dient. Es besteht aus zwei Fertigspritzen, die jeweils in einer durch Folie verschlossenen Schalenverpackung liegen.

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Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) kann ein Internetzugangsvermittler nur bei Verantwortlichkeit nach § 8 des Telemediengesetzes (TMG) verpflichtet werden, den Zugang zu Internetseiten zu sperren, auf denen in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel angeboten wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin vermittelt für ihre Kunden den Zugang zum Internet. Die beigeladenen Unternehmen mit Sitz in der Republik Malta betreiben mehrere Internetseiten, auf denen in Deutschland nicht erlaubte Glücksspiele angeboten werden. Im Oktober 2022 verfügte die beklagte Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder gegenüber der Klägerin, die näher bezeichneten Internetseiten der Beigeladenen im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten als Zugangsvermittler zu sperren.

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Die Verwendung eines abstrakt gefährlichen Gegenstands – hier eines Klappmessers – zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch – hier Reparaturversuch an einer Uhr – läuft den wohlverstandenen Interessen des Dienstherrn zuwider und steht deshalb der Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall entgegen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der mittlerweile pensionierte Kläger war Polizeivollzugsbeamter im saarländischen Landesdienst. Im April 2019 erstattete er bei seiner Dienststelle eine Dienstunfallanzeige.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.