Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 22.01.2025 - BVerwG 4 BN 30.24 (bereitgestellt am 25.03.2025)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Beschluss vom 14.02.2025 - BVerwG 4 BN 24.24 (bereitgestellt am 25.03.2025)

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht

Beschluss vom 19.02.2025 - BVerwG 11 VR 18.24 (bereitgestellt am 25.03.2025)

Sachgebiet: Planfeststellung von Energieleitungen (BBPlG-Vorhaben)

Beschluss vom 06.03.2025 - BVerwG 2 BN 1.25 (bereitgestellt am 25.03.2025)

Sachgebiet: Allgmeines Beamtenrecht

Beschluss vom 13.03.2025 - BVerwG 9 A 16.24 (bereitgestellt am 25.03.2025)

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht

Urteil vom 14.11.2024 - BVerwG 5 C 7.23 (bereitgestellt am 24.03.2025)

Sachgebiet: Entschädigungsrecht nach Art. 8 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Ein Personalrat kann die unangemessene Dauer eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens nicht nach § 198 GVG gerichtlich feststellen lassen.

Leitsatz

1. Ein Personalrat ist eine "sonstige öffentliche Stelle" und damit kein Verfahrensbeteiligter im Sinne des § 198 Abs. 6 Nr. 2 GVG. 2. Mangels unmittelbarer Zuordnung zu einem durch bestimmte Grundrechte der Bürger geschützten Lebensbereich kann sich ein Personalrat als Teil der öffentlichen Verwaltung nicht auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG berufen.

Beschluss vom 21.02.2025 - BVerwG 7 B 30.24 (bereitgestellt am 24.03.2025)

Sachgebiet: Immissionsschutzrecht

Beschluss vom 10.02.2025 - BVerwG 2 WDB 5.24 (bereitgestellt am 24.03.2025)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Aussetzung statt Einstellung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens

Leitsatz

Der Antrag eines früheren Soldaten auf Entlassung aus der Reserve kann nur die Aussetzung, nicht die Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens rechtfertigen.

Beschluss vom 23.01.2025 - BVerwG 5 PB 1.24 (bereitgestellt am 24.03.2025)

Sachgebiet: Personalvertretungsrecht und Richtervertretungsrecht

Beschluss vom 15.01.2025 - BVerwG 5 B 9.24 (bereitgestellt am 24.03.2025)

Sachgebiet: Ausbildungs-, Graduierten- und Berufsbildungsförderung

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

    Falls Sie kostenfrei informiert werden wollen, wenn die Entscheidung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand unter Nennung des Aktenzeichens.

  • Wie kann ich ein Urteil oder einen Beschluss anfordern?

    Sie können grundsätzlich alle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts über den Entscheidungsversand bestellen. Für die Versendung von Entscheidungen muss das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich Kosten erheben.

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    Bitte beachten Sie, dass die in der Entscheidungsdatenbank veröffentlichten Entscheidungen vollständig identisch zu den versendeten Entscheidungen sind

  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: