Präsident

Die Präsidentin/Der Präsident

An der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts steht die Präsidentin oder der Präsident. Die Leitung des Gerichts beinhaltet die Dienstaufsicht über die Richterschaft sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die nichtrichterlichen Bediensteten des Gerichts. Die Vertretung übernimmt bei Bedarf die Vizepräsidentin. Zum anderen ist die Präsidentin oder der Präsident auch selbst als Richterin oder Richter tätig und führt den Vorsitz eines Revisionssenats. Hier sind sie Gleiche unter Gleichen, das heißt ohne Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Senatsmitgliedern. Eine weitere Aufgabe der Präsidentin oder des Präsidenten besteht darin, die Kontakte zu anderen Gerichten und Justizorganisationen im In- und Ausland zu pflegen.

Das Amt ist derzeit nicht besetzt.

Die Vizepräsidentin

Die Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ist die ständige Vertretung des Präsidenten.

Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Frau Dr. Susanne Rublack

Vizepräsidentin ist Dr. Susanne Rublack.

Sie wurde 1962 in Konstanz geboren und studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. 1993 promovierte sie die Freie Universität Berlin zum Doktor der Rechte. Ihre berufliche Laufbahn begann Frau Rublack beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, wo sie 2001 zur Verwaltungsdirektorin ernannt wurde. 2002 wurde sie an das Verwaltungsgericht Schleswig abgeordnet und 2004 zur Richterin am Verwaltungsgericht ernannt. Es folgten Abordnungen als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Schleswig. Dort war sie seit 2010 als Richterin am Oberverwaltungsgericht tätig.

Im Februar 2015 wurde sie zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht ernannt und gehörte seither dem u.a. für das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht zur Regelung von Vermögensfragen zuständigen 8. Revisionssenat an. Zudem war sie von Februar 2015 bis Oktober 2019 dem u.a. für das Kommunalrecht zuständigen 10. Revisionssenat zugewiesen. Von August bis Dezember 2020 gehörte sie auch dem damals hauptsächlich für das Eisenbahnplanungsrecht und das Umweltschutzrecht zuständigen 7. Revisionssenat und dem 10. Revisionssenat an.

Seit Februar 2023 ist sie Vorsitzende Richterin des 10. Revisionssenats, der neben dem Informationsfreiheitsrecht auch für das Natur- und Landschaftsschutzrecht sowie weitere Bereiche des Umweltrechts zuständig ist.