Präsident

Der Präsident

An der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts steht der Präsident. Er übt die Dienstaufsicht über die Richterschaft sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die nichtrichterlichen Bediensteten des Gerichts aus. Die Vertretung übernimmt bei Bedarf die Vizepräsidentin. Zum anderen ist der Präsident selbst als Richter tätig und ist - derzeit vom 7. Senat - Vorsitzender. In seinem Richteramt ist er Gleicher unter Gleichen, das heißt er hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Senatsmitgliedern. Eine weitere Aufgabe des Präsidenten besteht darin, die Kontakte zu anderen Gerichten und Justizorganisationen im In- und Ausland zu pflegen.

Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Korbmacher

Präsident des Bundesverwaltungsgerichts ist  Prof. Dr. Andreas Korbmacher.

Er wurde 1960 in Freiburg im Breisgau geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung begann er 1988 seine richterliche Laufbahn am Landgericht Berlin. Im Januar 1990 wechselte Herr Korbmacher an das Verwaltungsgericht Berlin. Im selben Jahr promovierte ihn die Freie Universität Berlin zum Doktor der Rechte. Es folgten Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sowie an die Senatsverwaltung für Justiz. Ab Januar 2003 war er als Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin (später Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) tätig; im Mai 2005 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt.

Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im November 2008 gehörte Herr Korbmacher zunächst dem 9. Revisionssenat an, der u.a. für planungsrechtliche Verfahren betreffend den Bau von Bundesfernstraßen und das Kommunalabgabenrecht zuständig ist. Im Mai 2017 übernahm er den Vorsitz des 7. Revisionssenats, zu dessen Zuständigkeit insbesondere das Umweltschutzrecht einschließlich des Immissionsschutzrechts gehört. Von August 2021 bis Januar 2023 war er zusätzlich Vorsitzender des für das Informationsfreiheitsrecht zuständigen 10. Revisionssenats.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Prof. Dr. Korbmacher seit 2007 Honorarprofessor an der Technischen Universität Berlin.

Die Vizepräsidentin

Die Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ist die ständige Vertretung des Präsidenten.

Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Frau Dr. Susanne Rublack

Vizepräsidentin ist Dr. Susanne Rublack.

Sie wurde 1962 in Konstanz geboren und studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. 1993 promovierte sie die Freie Universität Berlin zum Doktor der Rechte. Ihre berufliche Laufbahn begann Frau Rublack beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, wo sie 2001 zur Verwaltungsdirektorin ernannt wurde. 2002 wurde sie an das Verwaltungsgericht Schleswig abgeordnet und 2004 zur Richterin am Verwaltungsgericht ernannt. Es folgten Abordnungen als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Schleswig. Dort war sie seit 2010 als Richterin am Oberverwaltungsgericht tätig.

Im Februar 2015 wurde sie zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht ernannt und gehörte seither dem u.a. für das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht zur Regelung von Vermögensfragen zuständigen 8. Revisionssenat an. Zudem war sie von Februar 2015 bis Oktober 2019 dem u.a. für das Kommunalrecht zuständigen 10. Revisionssenat zugewiesen. Von August bis Dezember 2020 gehörte sie auch dem damals hauptsächlich für das Eisenbahnplanungsrecht und das Umweltschutzrecht zuständigen 7. Revisionssenat und dem 10. Revisionssenat an.

Seit Februar 2023 ist sie Vorsitzende Richterin des 10. Revisionssenats, der neben dem Informationsfreiheitsrecht auch für das Natur- und Landschaftsschutzrecht sowie weitere Bereiche des Umweltrechts zuständig ist.