Die Präsidentin/Der Präsident
An der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts steht die Präsidentin oder der Präsident. Die Leitung des Gerichts beinhaltet die Dienstaufsicht über die Richterschaft sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die nichtrichterlichen Bediensteten des Gerichts. Die Vertretung übernimmt bei Bedarf die Vizepräsidentin. Zum anderen ist die Präsidentin oder der Präsident auch selbst als Richterin oder Richter tätig und führt den Vorsitz eines Revisionssenats. Hier sind sie Gleiche unter Gleichen, das heißt ohne Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Senatsmitgliedern. Eine weitere Aufgabe der Präsidentin oder des Präsidenten besteht darin, die Kontakte zu anderen Gerichten und Justizorganisationen im In- und Ausland zu pflegen.
Das Amt ist derzeit nicht besetzt.