Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts

Besichtigung

Zugang zur mündlichen Verhandlung

Der Zugang zu mündlichen Verhandlungen ist – auch außerhalb der Öffnungszeiten – jederzeit möglich. Sie können Termine zur mündlichen Verhandlung einsehen und sich zur Teilnahme anmelden. In bestimmten Verfahrensarten, beispielsweise in Wehrdisziplinarverfahren, ist die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen.

Besichtigung des Gebäudes und Öffnungszeiten

Teile des Gebäudes sind für die Öffentlichkeit allgemein zugänglich: die Kuppelhalle, die Haupttreppe und die Galerie. Sie können diese während der Öffnungszeiten selbständig besichtigen.

Die Besichtigung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Führungen durch das Gerichtsgebäude

Bei den Führungen durch das Gerichtsgebäude werden die Geschichte und Architektur des Gebäudes vermittelt und Einblicke in die heutige Arbeitsweise des Gerichts gegeben. Neben den öffentlich zugänglichen Teilen des Gebäudes erhalten Sie Zutritt zu mehreren Sitzungssälen und zum ehemaligen Speisezimmer sowie zum Festsaal des Reichsgerichtspräsidenten.

Zur Zeit kann der Große Sitzungssaal leider nicht besichtigt werden.

Führungen werden von den folgenden drei Anbietern montags bis freitags von 16.00 bis 18.00 Uhr und an den Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr angeboten, es sei denn, das Gebäude ist an diesem Tag für die Öffentlichkeit geschlossen. Eine Führung dauert ca. 90 Minuten.

Ahoi!

Leipzig Details - Öffentliche Führungen, Leipzig Details - Individuelle Gruppen

Leipzig Erleben - Öffentliche Führungen, Leipzig Erleben - Individuelle Gruppen

Unter den angegebenen Links erhalten Sie Informationen zu Terminen und Preisen und können sich zu den angebotenen Führungen anmelden.

Für folgende Interessengruppen werden die Führungen vom Besucherdienst des Bundesverwaltungsgerichts organisiert. Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 25 Personen. Sollte Ihre Anfrage hinsichtlich Termin oder Gruppengröße unsere Kapazitäten übersteigen, müssen wir Ihnen leider absagen oder machen Ihnen einen Alternativvorschlag.

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (Verwaltung, Parlament/ Stadt- und Gemeindevertretung, Justiz),

  • Bildungseinrichtungen (Schulen, Berufsschulen, Universitäten, Fachhochschulen u. ä. einschließlich Lehrpersonal),

  • Auszubildende sowie Referendarinnen und Referendare,

  • internationale Besuchergruppen, die dem öffentlichen Dienst oder dem Bildungswesen zuzurechnen sind (z. B. Delegationen ausländischer Gerichte, Fortbildungsreisen für Verwaltungsmitarbeiterinnen und ‑mitarbeiter, Studierendengruppen).

Soweit Ihre Gruppe einer dieser Kategorien zuzuordnen ist, melden Sie sich bitte über den nachfolgenden Link an:

Anmeldung zur Führung

Zusätzliche Hinweise:

  • Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

  • Größere Gepäckstücke, auch Rucksäcke, können Sie nicht ins Gebäude mitnehmen. Im Eingangsbereich steht eine begrenzte Anzahl von Schließfächern und eine Garderobe (jeweils 1 € Pfand) zur Verfügung.

  • Eine Cafeteria steht nicht zur Verfügung.