Pressemitteilung Nr. 32/2022 vom 19.05.2022

Leipziger Dialog in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Am 19. und 20. Mai 2022 findet in den Räumen des Bundesverwaltungsgerichts der 2. Leipziger Dialog in der Verwaltungsgerichtsbarkeit statt.


Der Leipziger Dialog wird von dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. (BDVR) gemeinsam durchgeführt. Er bietet über 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit zu einem fachlichen und persönlichen Austausch über die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen, mit denen die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit aktuell befasst sind. Er bereichert und ergänzt die im Verwaltungsprozessrecht ausgeformten Kommunikationswege zwischen den drei Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit.


Zu Beginn des Leipziger Dialogs werden der Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Korbmacher, und der Vorsitzende des BDVR, Dr. Robert Seegmüller, die Gäste begrüßen, bevor Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter M. Huber einen Festvortrag hält. Daran schließen sich insgesamt 21 Gesprächsforen zu unterschiedlichen Fragenkreisen des öffentlichen Rechts an, die anhand von Impulsreferaten und Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erörtert werden. Dabei wird es u. a. um das Asyl- und Ausländerrecht, das Dienstrecht sowie das Bau-, Umwelt- und Planungsrecht, aber auch um weitere Themen aus der gesamten Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen.