Pressemitteilung Nr. 69/2019 vom 01.10.2019

Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Jürgen Vormeier im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats September 2019 ist Herr Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Jürgen Vormeier nach mehr als 20-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung begann Herr Vormeier seine richterliche Laufbahn im Juli 1982 am Verwaltungsgericht Hannover. Von Januar 1988 bis März 1991 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im April 1991 wurde Herr Vormeier zum Richter am Oberverwaltungsgericht befördert und an das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein versetzt. Zwei Jahre später wechselte er an das Niedersächsische Justizministerium, wo er im Juni 1996 zum Ministerialrat ernannt wurde.


Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im September 1999 gehörte Herr Vormeier zunächst dem damals für das Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht zuständigen 10. Revisionssenat an. Zugleich war er Mitglied des für das Beamtendisziplinarrecht zuständigen 1. Disziplinarsenats, später auch des  2. Disziplinarsenats. Im September 2001 wechselte er in den 6. Revisionssenat, dessen Zuständigkeit sich damals insbesondere auf das Polizei- und Ordnungsrecht, das Versammlungsrecht, das Recht der Nachrichtendienste, das Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht, das Presse-, Rundfunk- und Telekommunikationsrecht sowie das Personalvertretungsrecht erstreckte. Im November 2011 übernahm Herr Vormeier den Vorsitz des 5. Revisionssenats. Dieser ist u.a. für das Fürsorgerecht einschließlich des Asylbewerberleistungsrechts, das Schwerbehinderten-, Mutterschutz-, Jugendhilfe-, Jugendschutz- und Ausbildungsförderungsrecht sowie das Personalvertretungsrecht zuständig.


Neben seinen richterlichen Aufgaben nahm Herr Vormeier fast vier Jahre die Aufgaben des Präsidialrichters des Bundesverwaltungsgerichts wahr. Zudem wurde er mehrfach in den Bundeswahlausschuss berufen. Der Fachöffentlichkeit ist er insbesondere als Mitherausgeber und Autor von Kommentaren zum Asylgesetz, Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht bekannt.