Pressemitteilung Nr. 52/2017 vom 04.07.2017
Hans-Jörg Holtbrügge neuer Richter am Bundesverwaltungsgericht
Heute hat der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht
Hans-Jörg Holtbrügge
sein Amt als Richter am Bundesverwaltungsgericht angetreten.
Herr Holtbrügge wurde 1964 in Herten geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung begann er im September 1993 seine berufliche Laufbahn im Thüringer Landtag. Ab Juli 1994 war er als Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen tätig. Im Juni 2002 folgte eine zweijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht. Anschließend kehrte Herr Holtbrügge an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zurück. Im Juli 2005 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Im Januar 2012 folgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht.
Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Herrn Holtbrügge dem 5. Revisionssenat zugewiesen. Dieser ist u.a. für das Fürsorgerecht einschließlich des Asylbewerberleistungsrechts, das Schwerbehinderten-, Mutterschutz-, Jugendhilfe-, Jugendschutz- und Ausbildungsförderungsrecht sowie das Personalvertretungsrecht zuständig.