Pressemitteilung Nr. 81/2015 vom 05.10.2015

Dr. Robert Seegmüller neuer Richter am Bundesverwaltungsgericht

Heute hat der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht **


Dr. Robert Seegmüller


sein Amt als Richter am Bundesverwaltungsgericht angetreten.


Herr Dr. Seegmüller wurde 1969 in Bad Harzburg geboren. Nach Abschluss des Studiums promovierte ihn die Ludwig-Maximilians-Universität München zum Doktor der Rechte. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung im Januar 1996 war Herr Dr. Seegmüller zunächst mehrere Monate am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht sowie drei Jahre beim Bundesverfassungsgericht als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Februar 1999 begann er seine richterliche Tätigkeit beim Landgericht Berlin. Im Dezember 1999 wechselte er an das Verwaltungsgericht Berlin, wo er im Oktober 2001 zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt wurde. Im Dezember 2007 folgte eine mehrjährige Abordnung an das Bundespräsidialamt. Im Juli 2012 wurde Herr Dr. Seegmüller zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Seit Juli 2014 ist er zudem Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Herrn Dr. Seegmüller dem u.a. für das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht zur Regelung von Vermögensfragen zuständigen 8. Revisionssenat sowie dem 10. Revisionssenat zugewiesen. Dieser ist u.a. für das Kommunalrecht, das Recht der freien Berufe, das Kammerrecht, das Subventionsrecht und das Recht der Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig.