Pressemitteilung Nr. 79/2015 vom 01.10.2015
Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Dieter Deiseroth im Ruhestand
Mit Ablauf des Monats September 2015 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht
Dr. Dieter Deiseroth
nach fast 40-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 14-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.
Herr Dr. Deiseroth wurde 1950 in Hillartshausen geboren und studierte Rechts- und Gesellschaftswissenschaften in Gießen. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung im Juli 1977 war er zunächst sowohl als Rechtsanwalt als auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Justus-Liebig-Universität Gießen tätig.
Seine richterliche Laufbahn begann Herr Dr. Deiseroth im Dezember 1983 am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Im Juli 1985 promovierte ihn die Justus-Liebig-Universität Gießen zum Doktor der Rechte. Von August 1989 bis Ende Dezember 1991 war Herr Dr. Deiseroth als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Während dieser Zeit wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ernannt, wo er ab Januar 1992 tätig war. Im Januar 2001 folgte eine halbjährige Abordnung an die Dienststelle der Landesbeauftragten für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen.
Seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Juli 2001 gehörte Herr Dr. Deiseroth zunächst dem für die Wehrbeschwerdeordnung und Wehrdisziplinarordnung zuständigen 1. und 2. Wehrdienstsenat an. Anfang Oktober 2009 wechselte er in den 8. Revisionssenat, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit Juli 2012 war. Seit Juli 2014 gehörte er zudem als stellvertretender Vorsitzender dem 10. Revisionssenat an. In diesen Senaten war er u.a. für das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Kommunalrecht, das Recht der freien Berufe, das Kammerrecht und das Recht zur Regelung von Vermögensfragen zuständig. Er hat die Rechtsprechung auf diesen Rechtsgebieten maßgeblich geprägt und mit gestaltet.
Einem breiten Fachpublikum ist Herr Dr. Deiseroth durch eine Vielzahl von Publikationen zu rechtshistorischen, verwaltungs-, verfassungs- und völkerrechtlichen Fragen bekannt. So beteiligte er sich als Autor u.a. an einem Kommentar zum Grundgesetz. Er ist zudem Herausgeber und Mitautor eines Sammelbandes zum Reichstagsbrandprozess.