Pressemitteilung Nr. 6/2015 vom 02.02.2015

Dr. Susanne Rublack neue Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Heute hat die Richterin am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht


Dr. Susanne Rublack


ihr Amt als Richterin am Bundesverwaltungsgericht angetreten.


Frau Dr. Rublack wurde 1962 in Konstanz geboren. Nach dem Abitur in Baden-Württemberg studierte sie Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. Von 1989 bis 1992 war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin  tätig. Im Mai 1993 promovierte sie die Freie Universität Berlin zum Doktor der Rechte. In Berlin legte sie 1994 die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Ihre weitere berufliche Laufbahn begann Frau Dr. Rublack bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz in Schleswig-Holstein. Im August 1999 wurde sie zur Oberregierungsrätin und im November 2001 zur Verwaltungsdirektorin ernannt. Einer Abordnung als Richterin kraft Auftrags an das Verwaltungsgericht Schleswig ab 2002 schloss sich im Februar 2004 ihre Versetzung dorthin unter Ernennung zur Richterin am Verwaltungsgericht an. Ab Mai 2006 war Frau Dr. Rublack für zwei Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Einer mehrmonatigen Abordnung an das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Jahr 2009 folgte im September 2010 ihre Versetzung dorthin unter Ernennung zur Richterin am Oberverwaltungsgericht.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat  Frau Dr. Rublack dem u.a. für das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht zur Regelung von Vermögensfragen zuständigen 8. Revisionssenat sowie dem 10. Revisionssenat zugewiesen. Dieser ist u.a. für das Kommunalrecht, das Recht der freien Berufe und das Kammerrecht zuständig.