Pressemitteilung Nr. 52/2014 vom 02.09.2014

Petra Hoock neue Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Heute hat die Richterin am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Petra Hoock ihr Amt als Richterin am Bundesverwaltungsgericht angetreten.


Frau Hoock wurde 1965 in Mannheim geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Nach Ablegung der ersten juristischen Prüfung und einem anschließenden Studienaufenthalt in Washington, D.C. verlieh ihr die George Washington University im Mai 1993 den Master of Laws (LL.M.). Die zweite juristische Staatsprüfung legte sie in Berlin ab. Ihre richterliche Laufbahn begann Frau Hoock im Juni 1996 am Verwaltungsgericht Cottbus. Später wechselte sie an das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), wo sie im Juni 1999 zur Richterin am Verwaltungsgericht ernannt wurde. Ab Juli 2002 war sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht, anschließend an das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg (später Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) abgeordnet. Mit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht im Dezember 2005 wurde Frau Hoock unter Fortführung dieser Abordnung an das Verwaltungsgericht Potsdam versetzt. Anfang 2007 schloss sich ihre Versetzung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unter Ernennung zur Richterin am Oberverwaltungsgericht an. Im darauffolgenden Jahr war Frau Hoock für mehrere Monate an das Verwaltungsgericht Cottbus abgeordnet.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Frau Hoock dem 8. und dem 10. Revisionssenat zugewiesen. Der 8. Revisionssenat ist u.a. für das Recht zur Regelung von Vermögensfragen und das Wirtschaftsverwaltungsrecht, der 10. Revisionssenat u.a. für das Kommunalrecht, das Recht der freien Berufe, das Kammerrecht, das Subventionsrecht und das Recht der Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig.