Pressemitteilung Nr. 67/2012 vom 10.07.2012
Dr. Sibylle von Heimburg neue Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht
Mit Wirkung vom heutigen Tag wurde die Richterin am Bundesverwaltungsgericht
Dr. Sibylle von Heimburg
zur Vorsitzenden Richterin am Bundesverwaltungsgericht ernannt.
Frau Dr. von Heimburg, 1951 in Braunschweig geboren, begann nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung ihre berufliche Laufbahn im Januar 1979 als Akademische Rätin an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 1981 promovierte sie die Freie Universität Berlin zum Doktor der Rechte. Von demselben Jahr an war sie als Regierungsrätin zunächst dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und später dem Landratsamt München zugewiesen. Sodann wechselte sie als Richterin kraft Auftrags an das Bayerische Verwaltungsgericht München, wo sie im Februar 1987 zunächst zur Oberregierungsrätin und wenige Monate später zur Richterin am Verwaltungsgericht ernannt wurde. Im September 1991 wurde Frau Dr. von Heimburg zur Richterin am **Bayerischen Verwaltungsgerichtshof befördert.
Mit ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht im Oktober 1997 gehörte Frau Dr. von Heimburg zunächst dem für Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung zuständigen 1. Wehrdienstsenat sowie dem für Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung zuständigen 2. Wehrdienstsenat an. Im Dezember 2002 wechselte sie in den u.a. für das Kommunalrecht, das Recht zur Regelung von Vermögensfragen, das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht der freien Berufe zuständigen 8. Revisionssenat. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war Frau Dr. von Heimburg mehrere Jahre Pressesprecherin des Bundesverwaltungsgerichts.
Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Frau Dr. von Heimburg den Vorsitz des für Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung und dem Soldatenbeteiligungsgesetz zuständigen 1. Wehrdienstsenats sowie des für Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung zuständigen 2. Wehrdienstsenats übertragen.