Pressemitteilung Nr. 88/2010 vom 01.10.2010
Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Christoph Gödel im Ruhestand
Mit Ablauf des Monats September 2010 ist Herr Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Christoph Gödel nach fast 40-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und mehr als 19-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.
Herr Gödel, 1945 in Niederpomsdorf/Schlesien geboren, studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und Freiburg. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung 1973 war Herr Gödel zunächst für zwei Jahre an der Universität Freiburg wissenschaftlich tätig. Anschließend begann er seine richterliche Laufbahn am Landgericht Freiburg. Von dort wechselte er zur Staatsanwaltschaft, wo er im April 1977 in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen wurde. Abordnungen an das Justizministerium Baden-Württemberg und an die Vertretung des Landes Baden-Württemberg folgte im Oktober 1978 seine Ernennung zum Richter am Landgericht. Nach einer erneuten Abordnung an das Justizministerium Baden-Württemberg wurde Herr Gödel 1980 zum Regierungsdirektor und 1985 zum Ministerialrat ernannt.
Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Juli 1991 gehörte Herr Gödel zunächst dem damals für das Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht zuständigen 10. Revisionssenat und dem für die Beamtendisziplinarsachen zuständigen 1. Disziplinarsenat an, deren stellvertretenden Vorsitz er im Februar 1994 übernahm. Ab Juli 1993 war er zusätzlich dem 2. Disziplinarsenat zugewiesen und zum zeitweiligen Mitglied der Wehrdienstsenate bestellt. Im Januar 2000 wurde Herr Gödel dem zum damaligen Zeitpunkt für das Immissionsschutzrecht und das Recht zur Regelung offener Vermögensfragen zuständigen 7. Revisionssenat zugewiesen, dessen stellvertretenden Vorsitz er ab September 2000 inne hatte.
Im Mai 2004 wurde Herrn Gödel der Vorsitz des u.a. für das Kommunalrecht, das Recht zur Regelung von Vermögensfragen, das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht der freien Berufe zuständigen 8. Revisionssenats übertragen.
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung hat Herr Gödel die Rechtsprechung auf allen Gebieten, in denen er tätig war, wesentlich geprägt und mit gestaltet. Einer breiten Fachöffentlichkeit ist er als Mitautor eines Kommentars zum Landesmediengesetz des Landes Baden-Württemberg und mehrerer Auflagen eines Standardwerks zum Presserecht bekannt.