Pressemitteilung Nr. 49/2008 vom 01.08.2008

Richter am Bundesverwaltungsgericht Willi Vallendar im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Juli 2008 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht                                                     Willi Vallendar nach 40-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und fast 15-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.


Herr Vallendar ist am 30. Juli 1943 in Berlin geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Köln bestand er 1967 die erste und 1971 die zweite juristische Staatsprüfung. Anschließend begann er als Gerichtsassessor im Richterverhältnis auf Probe am Verwaltungsgericht Köln. 1974 wurde er unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Richter am Verwaltungsgericht Köln ernannt.


1978 war Herr Vallendar für die Dauer eines Jahres als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesministerium des Innern in Bonn abgeordnet. Daran schloss sich seine Tätigkeit am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und seine Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht im Juni 1979 an.


Herr Vallendar wurde im Oktober 1993 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Er gehörte zunächst dem u.a. für das Lastenausgleichsrecht, das Besatzungsschäden- und Währungsausgleichsrecht sowie das Gesundheitsverwaltungsrecht zuständigen 3. Revisionssenat an. Ab Januar 1995 war er dem 11. Revisionssenat zugewiesen, der u.a. für das Flurbereinigungsrecht, das Atomrecht, das Straßenrecht, das Recht des Baues von Wasserstraßen und das Erschließungs- sowie das Erschließungsbeitragsrecht zuständig war. Nach dessen Auflösung Anfang 2001 verblieb Herr Vallendar im 9. Revisionssenat, der die Zuständigkeiten des 11. Senats übernahm. Von Juli 2004 bis zur erneuten Zusammenlegung mit dem 9. Revisionssenat im Juni 2007 gehörte er zugleich dem 10. Revisionssenat an und wurde im Oktober 2004 stellvertretender Vorsitzender beider Senate.


Herr Vallendar hat die Rechtsprechung auf den Rechtsgebieten der Senate, denen er angehörte, wesentlich geprägt und mit gestaltet. Der Fachöffentlichkeit ist er insbesondere als Mitherausgeber und Autor von Kommentaren zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Allgemeinen Eisenbahngesetz und Personalvertretungsrecht, bekannt.