Pressemitteilung Nr. 46/2007 vom 03.07.2007
Dr. Ulrike Bumke und Anne-Kathrin Fricke neue Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht
Am 2. Juli 2007 haben
die Richterin am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Dr. Ulrike B u m k e
und die Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Anne-Kathrin F r i c k e
ihr Amt als Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht angetreten.
Frau Dr. B u m k e wurde 1958 in Heidelberg geboren und trat nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung im Jahr 1986 in den höheren Dienst des Freistaates Bayern ein. Im Februar 1994 verlieh ihr die Universität München den Grad der Doktorin der Rechte für eine Schrift zum Thema Die öffentliche Aufgabe der Landesmedienanstalten.
Verwendungen bei der Regierung von Oberbayern, dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und der Ludwig-Maximilians-Universität in München zwischen 1986 und 1995 schloss sich bis 2004 ihre richterliche Tätigkeit beim Verwaltungsgericht Berlin an. Von 1996 bis 1999 wurde Frau Dr. Bumke als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht und 2003 als Hilfsrichterin an das Oberverwaltungsgericht Berlin abgeordnet. Im Jahr 2004 wurde sie zur Richterin am Oberverwaltungsgericht Berlin und im Juli 2005 zur Richterin am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ernannt.
Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist Frau Dr. Bumke Leiterin von verwaltungsrechtlichen Pflichtarbeitsgemeinschaften beim Kammergericht Berlin.
Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Frau Dr. Bumke dem insbesondere für das Bau- und Bodenrecht, das Raumordnungsrecht und das Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen zuständigen 4. Revisionssenat zugewiesen.
Frau F r i c k e wurde 1960 in St. Ingbert geboren und trat nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung im Jahr 1987 in den höheren Dienst des Landes Baden-Württemberg ein.
Zuweisungen zum Amtsgericht Karlsruhe und zum Verwaltungsgericht Karlsruhe zwischen 1987 und 1997 mit Abordnungen an das Landratsamt Karlsruhe, an das Bundsverfassungsgericht als wissenschaftliche Mitarbeiterin von 1993 bis 1995 und an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg folgten im April 1997 die Ernennung zur Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und von 2004 bis 2005 die Abordnung an das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg.
Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist Frau Fricke als Prüferin für die zweite juristische Staatsprüfung, die Rechtspflegerprüfung und die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft tätig.
Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Frau Fricke dem für das Ausländerrecht zuständigen 1. Revisionssenat und dem im Wesentlichen für das Asylrecht zuständigen 10. Revisionssenat zugewiesen.