Pressemitteilung Nr. 46/2004 vom 02.08.2004
Dr. Thomas Heitz neuer Richter am Bundesverwaltungsgericht
Am 2. August 2004 hat der Richter am Oberverwaltungsgericht
Dr. Thomas H e i t z
seine Tätigkeit als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgenommen.
Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung begann Herr Dr. Heitz seine Berufstätigkeit als Freier Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei. 1987 trat er in den Dienst des Justizministeriums Baden-Württemberg und war als Richter auf Probe zunächst am Amtsgericht Rastatt und anschließend beim Verwaltungsgericht Karlsruhe tätig, wo er 1990 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. 1996 wechselte Herr Dr. Heitz unter Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht zum Verwaltungsgericht Dresden, von wo aus er sich für die Dauer von knapp 1 ½ Jahren an das Verwaltungsgericht Leipzig abordnen ließ, bei dessen Vorläufer, nämlich dem Kreisgericht Leipzig, er bereits im Herbst 1990 für ein Jahr tätig gewesen war. Seit August 2000 war Herr Dr. Heitz Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen.
Zwischen 1992 und 1996 war Herr Dr. Heitz jeweils zwei Jahre Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesverfassungsgericht.
Neben seinem Richteramt gehörte Herr Dr. Heitz viele Jahre als Prüfer für die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung dem Landesjustizprüfungsamt im Sächsischen Staatsministerium der Justiz an.
Das Präsidium hat Herrn Dr. Heitz dem für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenat zugewiesen.