Kontakt aufnehmen
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Verfahrensanträge und Schriftsätze
Verfahrensbeteiligte können in anhängigen Verfahren Schriftsätze auch elektronisch einreichen. Das Gericht hat hierfür ein elektronisches Postfach eingerichtet.
Bitte beachten Sie: Eine normale E-Mail genügt nicht, um Schriftsätze rechtswirksam einzureichen. Es gelten die besonderen rechtlichen Anforderungen für den Elektronischen Rechtsverkehr.
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Termin zur mündlichen Verhandlung in einem konkreten Verfahren
Sie können den Termin zur mündlichen Verhandlung in einem konkreten Verfahren recherchieren oder telefonisch erfragen. Bitte halten Sie hierzu das Aktenzeichen bereit. Inhaltliche Auskünfte sind nicht möglich.
Telefonzeiten:
Montag - Donnerstag 9.00 – 15.00 Uhr Freitag 9.00 – 14.00 Uhr 1. Senat: Tel.: +49 (0) 341 2007 2215 2. Senat: Tel.: +49 (0) 341 2007 2262 3. Senat: Tel.: +49 (0) 341 2007 2234 4. Senat: Tel.: +49 (0) 341 2007 2243 5. Senat: Tel.: +49 (0) 341 2007 2215 6. Senat: Tel.: +49 (0) 341 2007 2234 7. Senat: Tel.: +49 (0) 341 2007 2256 8. Senat: Tel.: +49 (0) 341 2007 2256 9. Senat: Tel.: +49 (0) 341 2007 2243 10. Senat: Tel.: +49 (0) 341 2007 2256 11. Senat: Tel.: +49 (0) 341 2007 2243 1. WD-Senat: Tel.: +49 (0) 341 2007 2265 2. WD-Senat: Tel.: +49 (0) 341 2007 2265 -
Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung
Mündliche Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht sind in der Regel öffentlich. Eine Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich. Nur in bestimmten Verfahrensarten, beispielsweise in den meisten gerichtlichen Wehrdisziplinarverfahren, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Wenn Sie dieses Formular ausfüllen, helfen Sie uns einzuschätzen, wie groß das öffentliche Interesse an einem Verhandlungstermin ist. So können wir einen Sitzungssaal auswählen, in dem nach Möglichkeit die gesamte interessierte Öffentlichkeit Platz findet.
Regelmäßig garantiert Ihre Interessensbekundung Ihnen zwar keinen Sitzplatz, wir benachrichtigen Sie aber, falls die mündliche Verhandlung verschoben oder aufgehoben wird. Anders ist es, wenn ein Anmeldeverfahren für interessierte Zuschauerinnen und Zuschauer vorgesehen ist. Ob dies der Fall ist, entnehmen Sie bitte den Pressemitteilungen zu dem jeweiligen Verfahren.
* = Pflichtfeld
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Entscheidungsversand
Sie können Urteile und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts recherchieren und die Texte kostenlos herunterladen oder diese kostenpflichtig beim Entscheidungsversand bestellen. Für eine Bestellung füllen Sie bitte das Formular aus.
* = Pflichtfeld
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Entscheidungs-Newsletter
Mit dem Entscheidungs-Newsletter des Bundesverwaltungsgerichts erhalten Sie regelmäßig freitags alle neu veröffentlichten Leitsatz-Entscheidungen per E-Mail.
Zur Bestellung des Newsletters senden Sie bitte eine formlose E-Mail mit dem Betreff subscribe an: leitsatznewsletter-request@bverwg.bund.de
Sie erhalten zur Bestätigung Ihrer Anmeldung eine E-Mail, die den abschließenden Anmeldeschritt erläutert. Mit diesem Verfahren möchten wir Sie vor einer ungewollten Anmeldung durch Dritte schützen. Sie können sich jederzeit aus der Empfängerliste löschen lassen. Bitte senden Sie dazu eine formlose E-Mail mit dem Betreff unsubscribe an: leitsatznewsletter-request@bverwg.bund.de
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Benutzung der Bibliothek
Benutzungshinweise
Aus Platzgründen können nur bis zu drei Benutzerinnen und Benutzer gleichzeitig zugelassen werden. Eine Anmeldung ist mindestens 24 Stunden vor Ihrem geplanten Besuch erforderlich. Bitte recherchieren Sie vor Ihrer Anmeldung gewünschte Medien im Katalog; der Bestand ist im Online-Katalog der Bibliothek nachgewiesen. Die Magazinräume sind für externe Besucher nicht zugänglich.
Kopien und Scans
Kopien und Scans können angefertigt werden, sofern konservatorische Gründe nicht dagegen sprechen. Kopien sind kostenpflichtig, während Scans zur Speicherung auf einen USB-Stick kostenlos sind.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr - 14.00 Uhr
* = Pflichtfeld
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Newsletter
Mit dem Newsletter des Bundesverwaltungsgerichts erhalten Sie die Pressemitteilungen bei Veröffentlichung sowie einmal im Monat eine Vorschau über alle Termine zur mündlichen Verhandlung.
Zur Bestellung des Newsletters senden Sie bitte eine formlose E-Mail mit dem Betreff subscribe an: newsletter-request@bverwg.bund.de
Sie erhalten zur Bestätigung Ihrer Anmeldung eine E-Mail, die den abschließenden Anmeldeschritt erläutert. Mit diesem Verfahren möchten wir Sie vor einer ungewollten Anmeldung durch Dritte schützen. Sie können sich jederzeit aus der Empfängerliste löschen lassen. Bitte senden Sie dazu eine formlose E-Mail mit dem Betreff unsubscribe an: newsletter-request@bverwg.bund.de
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Anmeldung von Medienvertretern
Mündliche Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht sind in der Regel öffentlich. Nur in bestimmten Verfahrensarten, beispielsweise in Wehrdisziplinarverfahren, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Vertreterinnen und Vertreter der Medien können an öffentlichen Verhandlungen ohne Anmeldung teilnehmen. In seltenen Fällen ist eine Akkreditierung erforderlich.
Wenn Sie dieses Formular ausfüllen, helfen Sie uns, einzuschätzen, wie groß das Medieninteresse an einem Verhandlungstermin ist und Sie optimal zu betreuen.
* = Pflichtfeld
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Führungen durch das Gerichtsgebäude
Der Besucherdienst des Gerichts ermöglicht Führungen durch das Gerichtsgebäude. Dabei werden die Geschichte und Architektur des Gebäudes vermittelt und Einblicke in die heutige Arbeitsweise des Gerichts gegeben. Neben den öffentlich zugänglichen Teilen des Gebäudes erhalten Sie Zutritt zu mehreren Sitzungssälen und zum ehemaligen Speisezimmer sowie zum Festsaal des Reichsgerichtspräsidenten. Führungen können grundsätzlich montags bis freitags von 16.00 bis 18.00 Uhr und an den Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr für Sie organisiert werden, außer das Gebäude ist an diesem Tag für die Öffentlichkeit geschlossen. Ihre Führung dauert ca. 90 Minuten.
Führungen bis zum 31. Dezember 2024:
Bis zum 31. Dezember 2024 beträgt die Gebühr für eine Führung mit einer Teilnehmerzahl ab 12 Personen 5,00 € pro Person; Kinder, Schülerinnen/Schüler und Studentinnen/Studenten zahlen 3,00 € pro Person. Für eine Führung mit einer Teilnehmerzahl unter 12 Personen beträgt die Gebühr pauschal 57,00 €. Bitte nehmen Sie Ihre Anmeldung mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin vor und prüfen Sie im Vorfeld, ob unser Gebäude an dem Wunschtermin geöffnet ist (siehe Bereich Öffnungszeiten auf dieser Seite). Über das nachfolgende Formular können Sie sich für eine Führung anmelden.
Führungen ab dem 01. Januar 2025:
Ab dem 01. Januar 2025 werden touristische Führungen durch das Gerichtsgebäude in den genannten Zeitfenstern von den folgenden drei Anbietern durchgeführt:
Leipzig Details - Öffentliche Führungen, Leipzig Details - Individuelle Gruppen
Leipzig Erleben - Öffentliche Führungen, Leipzig Erleben - Individuelle Gruppen
Unter den angegebenen Links erhalten Sie Informationen zu Terminen und Preisen und können sich zu den angebotenen Führungen anmelden.
Für folgende Interessengruppen werden die Führungen weiterhin vom Besucherdienst des Bundesverwaltungsgerichts organisiert:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (Verwaltung, Parlament/ Stadt- und Gemeindevertretung, Justiz),
- Bildungseinrichtungen (Schulen, Berufsschulen, Universitäten, Fachhochschulen u. ä. einschließlich Lehrpersonal),
- Auszubildende sowie Referendarinnen und Referendare,
- internationale Besuchergruppen, die dem öffentlichen Dienst oder dem Bildungswesen zuzurechnen sind (z. B. Delegationen ausländischer Gerichte, Fortbildungsreisen für Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Studierendengruppen).
Soweit Ihre Gruppe einer dieser Kategorien zuzuordnen ist, melden Sie sich bitte über das nachfolgende Formular an.
* = Pflichtfeld
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Pressekontakt
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Ausbildung und Praktika
Mit Fragen zu Ausbildungs- und Praktikumsplätzen wenden Sie sich bitte an:
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Probleme auf der Website
Bitte melden Sie uns Probleme auf der Website.
* = Pflichtfeld
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Sonstige Anliegen; zentraler E-Mail-Posteingang
Mit allen sonstigen Anliegen, ausgenommen Verfahrensanträge und Schriftsätze, wenden Sie sich bitte an:
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Barriere melden
Bitte melden Sie uns Barrieren auf der Website.
* = Pflichtfeld
FAQhäufig gestellte Fragen
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Wann kann ich mich an das Bundesverwaltungsgericht wenden?
Das Bundesverwaltungsgericht können Sie kontaktieren, wenn Sie
- als Prozessvertreterin oder Prozessvertreter Verfahrensanträge und Schriftsätze übersenden möchten
- Auskunft über den Termin zur mündlichen Verhandlung in einem Verfahren benötigen
- an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten
- den Entscheidungsversand nutzen möchten
- als Medienvertreter/-in die Pressestelle kontaktieren möchten
- Auskünfte der Bibliothek benötigen oder Zugang zum Buchbestand wünschen
- das Gebäude besichtigen möchten
- eine sonstige Verwaltungsangelegenheit vorbringen möchten.
Die jeweiligen Kontaktdaten oder Onlineformulare finden Sie auf der Seite Kontakt.
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Ich habe ein Anliegen postalisch oder per E-Mail an die allgemeine Adresse übersandt, aber noch keine Antwort erhalten. Was kann ich tun?
Alle Einsendungen werden gesichtet und an die zuständigen Abteilungen weitergeleitet. Bei hoher Auslastung oder komplexen Sachverhalten kann die Bearbeitungszeit länger ausfallen. Bitte senden Sie Ihr Anliegen nicht erneut. Sollte das Bundesverwaltungsgericht nicht für Ihr Anliegen zuständig sein, werden Sie darüber informiert.
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Kann ich mich mit Fragen zu einer Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde direkt an das Bundesverwaltungsgericht wenden?
Nein. Das Bundesverwaltungsgericht darf keine Rechtsberatung leisten. Es darf auch nicht in Verfahren der Gerichte und Behörden der Bundesländer eingreifen. Wenn Sie gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung vorgehen wollen, lesen Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie mit dieser Entscheidung erhalten haben. Bitte beachten Sie: In einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht muss sich jede/r Beteiligte durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten lassen. Für Behörden können auch deren eigene Juristinnen und Juristen auftreten.
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Ich habe eine Frage zu einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie selbst nicht Beteiligte oder Beteiligter in dem Verfahren sind, können wir Ihnen leider keine inhaltliche Auskunft erteilen. Sie können aber recherchieren, ob bereits eine Entscheidung ergangen ist oder ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt wurde. Sie können dies auch bei der zuständigen Arbeitsgruppe der Geschäftsstelle telefonisch erfragen.
Sind Sie Beteiligte oder Beteiligter in einem Verfahren, das vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin oder sonstige Prozessvertretung.
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Ich möchte wissen, ob in einem Verfahren bereits ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt wurde. Wie finde ich den passenden Ansprechpartner?
Sie können den Termin selbständig recherchieren oder sich an die zuständige Arbeitsgruppe der Geschäftsstelle wenden. Bitte halten Sie das Aktenzeichen bereit. Eine inhaltliche Auskunft zum Verfahren ist nicht möglich.
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Ist der Zugang zum Gebäude barrierefrei?
Ja, der Zugang zum Gebäude und zu allen Sitzungssälen ist barrierefrei. Das Gebäude verfügt außerdem über einen Aufzug.
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Was passiert mit meinen Daten, wenn ich ein Formular absende und ist der Versand sicher?
Ihre Daten werden verschlüsselt an den Server übertragen. Das Bundesverwaltungsgericht speichert Ihre Daten nur, wenn und solange dies für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich ist. Details zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
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Ich habe einen Fehler gefunden. Wem kann ich diesen melden?
Vielen Dank, dass Sie das Bundesverwaltungsgericht dabei unterstützen möchten, die Qualität der Website zu erhalten. Um Fehler einzureichen, nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Formular. Je detaillierter Ihre Fehlerbeschreibung ist, desto schneller kann ein Fehler behoben werden. Wenn es sich um technische Fehler handelt, geben Sie bitte an, mit welchem Betriebssystem (z.B. Windows 10, Android, iOS, etc.) und mit welchem Browser (z.B. Mozilla Firefox) Sie arbeiten.
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Welche Unternehmen waren an dieser Website beteiligt?
Diese Website hat das Bundesverwaltungsgericht in Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienstleistern erstellt. Gestaltung und technische Umsetzung der Gestaltung: Agentur eulenblick Kommunikation und Werbung aus Münster Videos und Luftbilder:3motion GmbH aus Leipzig* Gebärdensprachfilme: Gebärdenwerk – Raule & Weinmeister GbR aus Hamburg Leichte Sprache: capito Bodensee aus Sigmaringen Hosting und Systempflege: Cosimo Vertriebs- und Beratungs GmbH aus Frohburg Angaben zu den Urheberinnen und Urhebern, der auf der Website veröffentlichten Fotos, finden Sie bei dem jeweiligen Foto.