Pressemitteilung Nr. 57/2022 vom 08.09.2022
Prof. Dr. Andreas Korbmacher neuer Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
Mit Wirkung vom heutigen Tag hat der Bundespräsident den bisherigen Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Andreas Korbmacher zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannt.
Herr Prof. Dr. Korbmacher wurde 1960 in Freiburg im Breisgau geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung begann er 1988 seine richterliche Laufbahn am Landgericht Berlin. Im Januar 1990 wechselte Herr Prof. Dr. Korbmacher an das Verwaltungsgericht Berlin. Im selben Jahr promovierte ihn die Freie Universität Berlin zum Doktor der Rechte. Es folgten Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sowie an die Senatsverwaltung für Justiz. Ab Januar 2003 war Herr Prof. Dr. Korbmacher als Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin (später Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) tätig; im Mai 2005 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt.
Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im November 2008 gehörte Herr Prof. Dr. Korbmacher zunächst dem 9. Revisionssenat an, der u.a. für planungsrechtliche Verfahren betreffend den Bau von Bundesfernstraßen und das Kommunalabgabenrecht zuständig ist. Im Mai 2017 übernahm er den Vorsitz des 7. Revisionssenats, zu dessen Zuständigkeit insbesondere das Umweltschutzrecht einschließlich des Immissionsschutzrechts gehört. Ab August 2021 übernahm er zusätzlich den Vorsitz des für das Informationsfreiheitsrecht zuständigen 10. Revisionssenats. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Prof. Dr. Korbmacher seit 2007 Honorarprofessor an der Technischen Universität Berlin.
Herr Prof. Dr. Korbmacher tritt die Nachfolge des Ende Juni 2021 in den Ruhestand getretenen früheren Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert an.