Pressemitteilung Nr. 21/2022 vom 01.04.2022
Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit im Ruhestand
Mit Ablauf des Monats März 2022 ist Herr Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit nach mehr als 19-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.
Herr Prof. Dr. Berlit wurde 1956 in Hannover geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung begann er seine richterliche Laufbahn 1981 am Verwaltungsgericht Hannover. Im August 1994 wurde Herr Prof. Dr. Berlit zum Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg ernannt. Seine richterliche Tätigkeit wurde durch Abordnungen an das Bundesverfassungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter, die Universität Hannover, den Niedersächsischen Staatsgerichtshof und das Niedersächsische Finanzministerium sowie eine Beurlaubung unterbrochen, während der Herr Prof. Dr. Berlit als Berater einer Bundestagsfraktion im Zusammenhang mit der Reform des Grundgesetzes tätig war.
Im Juli 2002 wurde Herr Prof. Dr. Berlit zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Er gehörte zunächst dem u.a. für das Fürsorgerecht, das Schwerbehindertenrecht, das Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen 5. Revisionssenat an. Im Mai 2011 wurde Herrn Prof. Dr. Berlit der Vorsitz des 10. Revisionssenats übertragen, dessen Zuständigkeit hauptsächlich das Asyl- und Ausländerrecht umfasste. Mit der Änderung der Geschäftsverteilung im Juli 2014 übernahm er den Vorsitz des 1. Revisionssenats, der seither für das Ausländer- und Asylrecht zuständig ist. Neben seiner richterlichen Tätigkeit war Herr Prof. Dr. Berlit über lange Jahre EDV-Beauftragter des Bundesverwaltungsgerichts.
Seit September 2012 ist Herr Prof. Dr. Berlit berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen, zu dessen Vizepräsidenten er im November 2018 gewählt wurde.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit wurde Herr Prof. Dr. Berlit 2001 zum Honorarprofessor an der Universität Hannover berufen. Im August 2004 bestellte ihn die Universität Leipzig zum Honorarprofessor.
Der Fachöffentlichkeit ist Herr Prof. Dr. Berlit durch seine rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen und Kommentierungen zum Staatsangehörigkeitsrecht, zum Asylverfahrensgesetz, zum Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet, zum Grundsicherungs- und Sozialhilferecht, zum Finanzverfassungsrecht, zum Verwaltungsprozessrecht, zum Verfassungsrecht des Freistaates Sachsen sowie zur Digitalisierung in der Justiz bekannt.