Pressemitteilung Nr. 8/2020 vom 03.02.2020

Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Stephan Gatz im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Januar 2020 wurde Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Stephan Gatz nach mehr als 20-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand versetzt.


Herr Dr. Gatz studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seine richterliche Laufbahn begann er im August 1982 am Verwaltungsgericht Braunschweig. Ab Februar 1985 war Herr Dr. Gatz für zehn Monate in das Rechtsamt des Landkreises Gifhorn abgeordnet. Während dieser Zeit wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Von Februar 1989 bis Januar 1991 war Herr Dr. Gatz als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet. Im Februar 1993 wurde er unter Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht an das Oberverwaltungsgericht Magdeburg versetzt.


Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im November 1999 gehörte Herr Dr. Gatz bis Dezember 2001 sowohl dem zum damaligen Zeitpunkt für die Verfahren aus den Gebieten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts zuständigen 10. Revisionssenat als auch dem für die überwiegende Zahl der Beamtensachen zuständigen 1. Disziplinarsenat an. Von Januar 2000 bis Dezember 2001 war er zudem Mitglied des 2. Disziplinarsenats. Seit September 2001 gehörte Herr Dr. Gatz dem 4. Revisionssenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit März 2009 war. Dieser ist u.a. für das Bau- und Bodenrecht, das Recht des Ausbaues von Energieleitungen, das Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen, das Denkmalschutzrecht sowie das Natur- und Landschaftsschutzrecht zuständig.


Im Mai 2009 promovierte die Universität Osnabrück Herrn Dr. Gatz zum Doktor der Rechte. Im Januar 2017 wurde er zum Vorsitzenden Richter des Verwaltungssenats beim Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland berufen.