Pressemitteilung Nr. 37/2011 vom 03.05.2011

Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit neuer Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht

Am 2. Mai 2011 wurde der Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit zum Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt.


Herr Prof. Dr. Berlit, 1956 geboren, begann nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung seine richterliche Laufbahn 1981 am Verwaltungsgericht Hannover. Im August 1994 wurde Herr Prof. Dr. Berlit zum Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg ernannt. Seine richterliche Tätigkeit wurde durch Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht, die Universität Hannover, den Niedersächsischen Staatsgerichtshof und das Niedersächsische Finanzministerium sowie eine Beurlaubung unterbrochen, um als Berater einer Bundestagsfraktion im Zusammenhang mit der Reform des Grundgesetzes tätig zu sein. Die Universität Hannover bestellte ihn im März 2001 zum Honorarprofessor.


Seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Juli 2002 gehörte Herr Prof. Dr. Berlit dem u.a. für das Fürsorgerecht, das Schwerbehindertenrecht, das Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen 5. Revisionssenat an. Daneben bekleidet er das Amt des EDV-Beauftragten am Bundesverwaltungsgericht.


Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Herr Prof. Dr. Berlit seit August 2004 als Honorarprofessor an der Universität Leipzig tätig. Er ist Mitautor von Kommentaren zum Staatsangehörigkeitsrecht, zum Sozialgesetzbuch und zur Verwaltungsgerichtsordnung.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Herrn Prof. Dr. Berlit den Vorsitz des u.a. für das Asylrecht und Abschiebungsanordnungen nach dem Ausländerrecht zuständigen 10. Revisionssenats übertragen.