Pressemitteilung Nr. 30/2008 vom 02.06.2008
Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Ulrich Widmaier im Ruhestand
Mit Ablauf des Monats Mai 2008 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Ulrich Widmaier nach 36-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 18-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.
Herr Prof. Dr. Widmaier wurde in Stuttgart geboren und studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Göttingen. Die zweite juristische Staatsprüfung legte er 1973 ab, 1975 verlieh ihm die Universität Göttingen den Grad des Doktors der Rechte für eine Arbeit zum Personalvertretungsrecht. Nach Tätigkeiten bei dem Verband der Metallindustrie Baden-Württemberg und bei der Landesversicherungsanstalt Württemberg wurde er 1978 zur Landeshauptstadt Stuttgart versetzt und war dort zuletzt als Leitender Stadtrechtsdirektor beschäftigt.
Zum Richter am Bundesverwaltungsgericht wurde Herr Prof. Dr. Widmaier am 2. April 1990 ernannt. Seit dieser Zeit gehörte er dem für Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung zuständigen 2. Wehrdienstsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit November 2002 war. Zugleich war er von 1990 bis 1994 Mitglied des für Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung zuständigen 1. Wehrdienstsenates.
Im September 1999 wurde Herr Prof. Dr. Widmaier zum Honorarprofessor an der Universität der Bundeswehr München bestellt. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen hat er die Rechtsprechung zum Wehrdisziplinarrecht wesentlich geprägt und mitgestaltet. Einer breiten Öffentlichkeit ist er als Mitautor eines bekannten Kommentars zum Bundespersonalvertretungsrecht vertraut.