Pressemitteilung Nr. 3/2007 vom 22.01.2007

Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts a.D. Johannes Oppenheimer verstorben

Wie erst jetzt bekannt wurde, ist am 13. Januar 2007 der


                                         Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts a.D.                                                         Johannes O p p e n h e i m e r


im 89. Lebensjahr verstorben.


Johannes Oppenheimer wurde am 10. Juli 1918 in Thorn geboren. Wegen seiner rassischen Verfolgung durch das Naziregime konnte er seinen Wunsch, Jura zu studieren, erst nach Ende des Zweiten Weltkrieges verwirklichen. Nachdem er 1952 das Assessorexamen bestanden hatte, trat Herr Oppenheimer in die nordrhein-westfälische Verwaltungsgerichtsbarkeit ein, wo er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter, später als Richter beim Landesverwaltungsgericht Düsseldorf sowie seit März 1959 als Oberverwaltungsgerichtsrat bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen tätig war.


Die Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht erfolgte im Januar 1963. Herr Oppenheimer gehörte zunächst kurz dem 8. Revisionssenat und dann dem 2. Revisionssenat, zu dessen Zuständigkeiten das Recht des öffentlichen Dienstes zählte, und zugleich auch dem für Angelegenheiten des Wirtschaftsrechts, des Rechts der freien Berufe, des Gesundheitsrechts sowie des Staatsangehörigkeits- und Ausländerrechts zuständigen 1. Revisionssenat an. Im August 1971 wurde er zum Senatspräsidenten ernannt und übernahm den Vorsitz in dem für Baurechtssachen zuständigen 4. Revisionssenat.


Im März 1980 wurde Herr Oppenheimer zum Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. 1986 trat er wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand. Über viele Jahre hat er im Präsidium und im Präsidialrat des Bundesverwaltungsgerichts mitgewirkt.


Für seine vielfältigen Verdienste verlieh der damalige Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker Herrn Oppenheimer das Große Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.