Pressemitteilung Nr. 59/2006 vom 01.11.2006

Hartmut Golze neuer Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mit Wirkung vom 31. Oktober 2006 wurde Richter am Bundesverwaltungsgericht


                                                     Hartmut G o l z e


zum Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt.


Herr Golze wurde 1947 in Herford geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung wurde er 1975 unter Berufung in das Richterverhältnis auf Probe zum Richter ernannt und dem Verwaltungsgericht Berlin zugewiesen; im März 1978 folgte die Ernennung zum Richter am Verwaltungsgericht unter Verleihung der Eigenschaft eines Richters auf Lebenszeit.


Im Jahr 1981 war Herr Golze für die Dauer von sechs Monaten als Hilfsrichter an das Oberverwaltungsgericht Berlin abgeordnet. Von 1983 bis 1987 wurde er zum hauptamtlichen Mitglied des Justizprüfungsamtes Berlin bestellt und im Januar 1984 zwischenzeitlich zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Von Mitte 1994 bis Anfang 1997 war Herr Golze an die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin abgeordnet.


Im Mai 1997 folgte die Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Bis Ende Juni 2006 gehörte er dem zunächst u.a. für das Wohnungsrecht, das Wehrpflichtrecht, das Ausbau- und Erschließungsbeitragsrecht sowie das sonstige Abgabenrecht und seit dem 1. Januar 1998 für das Kommunalrecht und für das Recht zur Regelung von Vermögensfragen zuständigen 8. Revisionssenat an. Mit Wirkung vom 1. Juli 2006 wurde Herr Golze dem für Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung zuständigen 1. Wehrdienstsenat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er seitdem war.


Neben seinen richterlichen Aufgaben ist Herr Golze seit September 2002 als Präsidialrichter des Bundesverwaltungsgerichts tätig. Ehrenamtlich ist er seit 1997 Vorsitzender des Verwaltungsgerichts der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Herrn Golze den Vorsitz im 1. und 2. Wehrdienstsenat übertragen.