Verfahrensinformation



Die Klägerinnen - eine Mutter und ihre 2019 in Deutschland geborene Tochter - sind syrische Staatsangehörige, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) im Oktober 2019 - unter Ablehnung des weitergehenden Flüchtlingsschutzes - subsidiären Schutz gewährte. Zur Begründung der mit dem Ziel des aufstockenden Flüchtlingsschutzes erhobenen Klagen haben die Klägerinnen ausgeführt, die Mutter sei bereits 2018 in Griechenland als Flüchtling anerkannt worden, könne dorthin aber nicht zurückkehren, weil ihr dort unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohten. Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung der Klageabweisung tragend ausgeführt, die erstmalige Gewährung von Flüchtlingsschutz durch einen EU-Mitgliedstaat (hier: Griechenland) binde einen anderen Mitgliedstaat (Deutschland) auch dann nicht, wenn eine Unzulässigkeitsentscheidung ausgeschlossen sei. Vielmehr sei der Flüchtlingsschutz durch das Bundesamt erneut in der Sache zu prüfen.


Das Revisionsverfahren bietet dem Bundesverwaltungsgericht insbesondere Gelegenheit, die Frage zu beantworten, ob die Anerkennung als Flüchtling durch einen EU-Mitgliedstaat dann aufgrund Unionsrechts für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich ist, wenn die Rückführung des Flüchtlings in den Mitgliedstaat der Erstanerkennung ausgeschlossen ist.


Beschluss vom 07.09.2022 -
BVerwG 1 C 28.21ECLI:DE:BVerwG:2022:070922B1C28.21.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 07.09.2022 - 1 C 28.21 - [ECLI:DE:BVerwG:2022:070922B1C28.21.0]

Beschluss

BVerwG 1 C 28.21

  • VG Aachen - 19.08.2021 - AZ: 1 K 3129/19.A

In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 7. September 2022
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Keller,
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dollinger und Böhmann und
die Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Dr. Wittkopp und Fenzl
beschlossen:

Das Verfahren wird in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über das im Verfahren BVerwG 1 C 26.21 eingeleitete Vorabentscheidungsverfahren ausgesetzt.