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  • 29.01.2025

    Verarbeitung der Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung ohne (mutmaßliche) Einwilligung unzulässig

    Wer in allgemein zugänglichen Verzeichnissen veröffentlichte Telefonnummern von Zahnarztpraxen erhebt und speichert, um unter Nutzung dieser Daten Telefonwerbung zu betreiben, kann sich nicht auf den in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO geregelten Erlaubnistatbestand der Wahrung berechtigter Interessen berufen, sofern nicht eine zumindest mutmaßliche Einwilligung der betroffenen Zahnärzte im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG vorliegt. (…)

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Termine zur Verhandlung und Verkündung

Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger Das Bundesverwaltungsgericht

Video: Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Hinweis: Inzwischen – nach Produktion des Videos – gibt es 11 Revisionssenate und sind 59 Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht tätig.