Verfahrensinformation
Die zuständige Standortverwaltung der Bundeswehr stellt einem Fallschirmsportverein einen Teil des Standortübungsplatzes Bruchsal für Starts und Landungen sowie Fallschirmabsprünge zur Verfügung. Der Kläger begehrt, gestützt auf das Umweltinformationsgesetz, Einsicht in die hierüber geführten Akten der Standortverwaltung. Im Revisionsverfahren ist die Frage zu entscheiden, ob die Standortverwaltung der Bundeswehr eine Stelle der öffentlichen Verwaltung und deshalb zur Erteilung von Umweltinformationen verpflichtet ist. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland bestreitet dies, weil die Standortverwaltung ausschließlich Personal und Sachmittel der Bundeswehr verwalte; soweit sie Verträge mit Dritten abschließe, handele sie wie ein Privater.