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  • 18.12.2025

    Fortentwicklung des Stufenmodells zur Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren

    Im Einbürgerungsverfahren hat der Einbürgerungsbewerber seine Identität zuvörderst und in der Regel durch die Vorlage eines Passes nachzuweisen. Ist er nicht im Besitz eines solchen Passes und ist ihm dessen Erlangung objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar, so kann er seine Identität auf der zweiten Stufe durch die bislang auf der ersten Stufe hilfsweise genannten Dokumente, namentlich einen anerkannten Passersatz oder ein anderes amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild (z. B. (…)

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Termine zur Verhandlung und Verkündung

Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger Das Bundesverwaltungsgericht

Video: Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger
Hinweis: Inzwischen – nach Produktion des Videos – gibt es 11 Revisionssenate und sind 55 Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht tätig.