Ausbildung
Das Bundesverwaltungsgericht bildet aus für die Berufe
Das Bundesverwaltungsgericht bildet aus für die Berufe
Die Ausbildung wird im dualen System durchgeführt und findet an zwei Lernorten, dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule, statt. Sie vermittelt die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für den jeweiligen angestrebten Beruf.
Die Ausbildung beginnt in der Regel am 1. September eines Jahres und dauert drei Jahre. Die Ausbildungsvergütung für alle Ausbildungsberufe des Bundesverwaltungsgerichts richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Auszubildende (TVAöD).
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