Pressemitteilung Nr. 37/2017 vom 23.05.2017

Prof. Dr. Andreas Korbmacher neuer Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mit Wirkung vom heutigen Tag wurde der Richter am Bundesverwaltungsgericht


Prof. Dr. Andreas Korbmacher


zum Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt.


Herr Prof. Dr. Korbmacher wurde 1960 in Freiburg im Breisgau geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung begann er 1988 seine richterliche Laufbahn am Landgericht Berlin. Im Januar 1990 wechselte Prof. Dr. Korbmacher an das Verwaltungsgericht Berlin. Im selben Jahr promovierte ihn die Freie Universität Berlin zum Doktor der Rechte. Es folgten Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sowie an die Senatsverwaltung für Justiz. Ab Januar 2003 war Herr Prof. Dr. Korbmacher Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin (später Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg); im Mai 2005 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist er seit 2007 Honorarprofessor an der Technischen Universität Berlin.


Seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im November 2008 gehörte Herr Prof. Dr. Korbmacher dem 9. Revisionssenat an. Dieser ist u.a. für das Straßen- und Wegerecht, insbesondere die dem Bundesverwaltungsgericht zugewiesenen erstinstanzlichen Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau von Bundesfernstraßen, sowie das Kommunalabgaben- und das Flurbereinigungsrecht zuständig. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist er seit Mai 2016 einer der Pressesprecher des Bundesverwaltungsgerichts.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Herrn Prof. Dr. Korbmacher den Vorsitz des 7. Revisionssenats übertragen. Dieser ist insbesondere für das Umweltschutzrecht einschließlich des Immissionsschutzrechts, das Abfallrecht, das Atomrecht, das Bergrecht, das Recht des Baus von Wasserstraßen und das Informationsfreiheitsrecht zuständig.