Pressemitteilung Nr. 38/2016 vom 02.05.2016

Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Werner Neumann im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats April 2016 ist Herr Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht


Werner Neumann


nach über 39-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und mehr als 15-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Herr Neumann studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung begann er im August 1980 seine richterliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Minden. Drei Jahre später wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt und war seit Oktober 1984 am Verwaltungsgericht Münster tätig. Ab Juni 1986 war er für mehrere Monate an das Oberverwaltungsgericht Münster abgeordnet; im September 1987 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. In der Zeit von April 1990 bis Juni 1995 war Herr Neumann - jeweils als wissenschaftlicher Mitarbeiter - zunächst an das Bundesverwaltungsgericht und anschließend an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Januar 1996 folgte eine vierjährige Teilabordnung an den Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen.


Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Juli 2000 gehörte Herr Neumann zunächst dem 7. Revisionssenat an, der neben dem Immissionsschutz- und dem Bergrecht u.a. für das Staatskirchenrecht und das nach der Wiedervereinigung Deutschlands besonders bedeutsame Recht der offenen Vermögensfragen zuständig war. Im Mai 2010 übernahm er den Vorsitz des 6. Revisionssenats. Dieser ist insbesondere zuständig für das Polizei- und Ordnungsrecht, das Recht der Nachrichtendienste, das Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht sowie das Presse-, Rundfunk-, und Telekommunikationsrecht. Ferner übernahm er den Vorsitz des sog. Fachsenats, der über die Vorlage als geheimhaltungsbedürftig eingestufter Verwaltungsvorgänge zu entscheiden hat.


Neben seiner richterlichen Tätigkeit war Herr Neumann fast vier Jahre stellvertretender Pressesprecher des Gerichts. Er nahm mehrere Jahre die Aufgaben des Präsidialrichters wahr. Zudem vertrat er das Bundesverwaltungsgericht u.a. im Bundeswahlausschuss und ist Mitglied des Beirats Verwaltungsverfahrensrecht beim Bundesministerium des Innern. Seit 2001 ist er außerdem ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen, seit 2010 Richter am Verwaltungssenat bei dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland.


Einem breiten Fachpublikum ist Herr Neumann insbesondere als Mitautor von Kommentaren zum Verwaltungsverfahrensgesetz und zur Verwaltungsgerichtsordnung bekannt.