Pressemitteilung Nr. 25/2002 vom 24.07.2002

Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts a.D. Dr. Zehner verstorben

Am 21. Juli 2002 ist der


Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts a.D. Dr. Günter Zehner


im 79. Lebensjahr in Berlin gestorben.


Dr. Zehner, gebürtiger Hesse, wurde als Angehöriger des Jahrgangs 1923 noch als Schüler 1941 zum Kriegsdienst eingezogen. Dem Dienst bei der Kriegsmarine - zuletzt als Oberleutnant zur See - folgte die Kriegsgefangenschaft, aus der er erst im Sommer 1947 entlassen wurde. Nach dem Abitur, glänzend bestandenen juristischen Staatsprüfungen und der Promotion trat er in die hessische Justiz ein, aus der er 1960 in den Dienst des Bundesverfassungsgerichts wechselte. Hier nahm er mehr als sechs Jahre lang zuerst im Zweiten und später im Ersten Senat - zuletzt als Regierungsdirektor - die Geschäfte des Präsidialrats wahr und wurde die „rechte Hand“ des damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Gebhard Müller. In diese Zeit fiel die Herausgabe seiner zweibändigen Dokumentation des vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen so genannten Fernsehstreits (BVerfGE 12, 205).


Seit dem 1. Juni 1966 gehörte Dr. Zehner dem Bundesverwaltungsgericht und zwar zunächst dem 7. Revisionssenat an, in dem er vor allem das Prüfungsrecht und das damals stark expandierende Hochschulrecht, insbesondere das ganz neu entstandene Hochschulzulassungsrecht betreute - Rechtsgebiete, die dem Verstorbenen Impulse verdanken, die für die weitere Entwicklung prägende und weichenstellende Wirkung gehabt haben. Im Oktober 1981 wurde Dr. Zehner zum Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt und übernahm den Vorsitz im 5. vor allem für das Sozialrecht zuständigen Revisionssenat.


Zusätzliche Bürde, aber auch Krönung der beruflichen Laufbahn war die Ernennung zum Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts am 1. August 1986. Dr. Zehner hat auch dieses Amt bis zu seinem Ausscheiden nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Ende August 1990 mit unermüdlichem Einsatz ausgefüllt.


Nach dem Eintritt in den Ruhestand hat Dr. Zehner seine breiten beruflichen Erfahrungen in den Dienst unseres Gemeinwesens als Ombudsmann der Treuhandanstalt eingebracht.