Verfahrensinformation

Die Kläger wenden sich gegen den Änderungsplanfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 3. November 2023. Dieser ändert die Planung für den Bau der A 44 zwischen dem Autobahnkreuz Ratingen-Ost und der Anschlussstelle Heiligenhaus im Bereich der Querung des Homberger Bachtals. Ergänzend zu der bisherigen Planung sollen dort ein Nebenweg und eine bauzeitliche Behelfsbrücke über den Kaltenbach errichtet, ein Weg verlegt sowie die Pfeilerstellungen und Abmessungen der beiden Brücken über den Homberger Bach und den Kaltenbach geändert werden. Die Kläger bewohnen einen landwirtschaftlichen Hof im Homberger Bachtal und sind Eigentümer von Grundstücken, die für den Neubau der Autobahn in Anspruch genommen werden sollen. Sie rügen u. a. die fehlende Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, eine unzureichende Darlegung der Erforderlichkeit der Änderungen sowie Mängel der artenschutzrechtlichen Prüfung.


Pressemitteilung Nr. 61/2024 vom 04.12.2024

Grünes Licht für A 44-Lückenschluss zwischen Ratingen und Heiligenhaus

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde heute das letzte noch anhängige Klageverfahren gegen den Lückenschluss der A 44 zwischen Ratingen und Heiligenhaus abgeschlossen.


Die Kläger, deren Grundstücke für den Neubau der Autobahn in Anspruch genommen werden, machten geltend, vor Erlass des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Düsseldorf vom 3. November 2023 hätte eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müssen. Der Beschluss sieht im Bereich des Homberger Bach- und des Kaltenbachtals die Errichtung eines Nebenwegs, die Verlegung des Wittenhauswegs sowie die Errichtung einer Behelfsbrücke vor und ändert die Pfeilerstellungen und Abmessungen zweier Autobahnbrücken. Auch hiergegen erhoben die Kläger Einwände.


In der mündlichen Verhandlung einigten sich die Beteiligten auf Anregung des Gerichts bezüglich des Nebenwegs und erklärten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt.


BVerwG 9 A 14.23