Verfahrensinformation
Die Klägerin begehrt die teilweise Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der Bundesautobahn A 72 (Chemnitz Leipzig) zwischen den Anschlussstellen Frohburg und Borna-Süd. Als Inhaberin eines landwirtschaftlichen Betriebes, dessen Nutzflächen durch das Vorhaben in Anspruch genommen werden, macht sie geltend, das Ausmaß ihrer Betroffenheit sei nicht ausreichend ermittelt und berücksichtigt worden. Für den südwestlich der Anschlussstelle Frohburg planfestgestellten neuen Anschluss der Staatsstraße 11 an die Bundesstraße 95 fehle zudem schon die erforderliche Planrechtfertigung.