Verfahrensinformation

Der Kläger wendet sich gegen eine Verbotsverfügung wegen unerlaubten Glücksspiels. Er vermittelte in seiner Spielstätte Sportwetten an ein in Malta ansässiges und dort staatlich konzessioniertes Wettunternehmen. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte das Regierungspräsidium Karlsruhe dem Kläger, Sportwetten zu veranstalten, zu vermitteln oder hierfür zu werben und verpflichtete ihn, die untersagten Tätigkeiten einzustellen. Ferner wurde dem Kläger aufgegeben, die zur Veranstaltung oder Vermittlung von Sportwetten vorgehaltenen Geräte aus den öffentlich zugänglichen Räumen zu entfernen. Der Bescheid stützte sich auf das staatliche Sportwettenmonopol. Die dagegen erhobene Klage blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg.


Mit der vom Verwaltungsgerichtshof zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Ziel einer Aufhebung der Untersagungsverfügung weiter.