Verfahrensinformation

Die Revision ist zugelassen wegen der Klärung der Rechtsfrage, ob der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ohne eigene Gesellschafterstellung einen Arbeitsplatz im Sinne von § 7 SchwbG innehat, auch für die einheitliche Auslegung und Anwendung des § 73 SGB IX von grundsätzlicher Bedeutung ist, so dass trotz Auslaufens des alten Rechts eine richtungweisende Klarstellung zu erwarten ist.


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Die Revision ist zugelassen wegen der Klärung der Rechtsfrage, ob der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ohne eigene Gesellschafterstellung einen Arbeitsplatz im Sinne von § 7 SchwbG innehat, auch für die einheitliche Auslegung und Anwendung des § 73 SGB IX von grundsätzlicher Bedeutung ist, so dass trotz Auslaufens des alten Rechts eine richtungweisende Klarstellung zu erwarten ist.