Verfahrensinformation
Der Kläger ist Polizeibeamter im Dienst des Landes Baden-Württemberg mit Anspruch auf Heilfürsorge. Im Januar 1999 unterzog er sich in einer Privatklinik einer neu entwickelten Operation an der Lendenwirbelsäule. Die Übernahme der Kosten lehnte der Dienstherr mit der Begründung ab, der Kläger habe die Operation in einem nicht nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus durchführen lassen. Klage und Berufung hatten keinen Erfolg.