Verfahrensinformation
In der vom Berufungsgericht zugelassenen Revisionssache geht es um die Abgrenzung von Gelegenheitsursache und wesentlich mitwirkender Teilursache im Dienstunfallrecht.
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In der vom Berufungsgericht zugelassenen Revisionssache geht es um die Abgrenzung von Gelegenheitsursache und wesentlich mitwirkender Teilursache im Dienstunfallrecht.