Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 19.12.2024 - BVerwG 1 C 3.24 (bereitgestellt am 27.03.2025)

Sachgebiet: Asylrecht

Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage für alleinerziehende Elternteile mit Grundschulkind und Kind unter drei Jahren in Italien

Leitsatz

Alleinerziehenden als international schutzberechtigt anerkannten Elternteilen mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine mit Art. 4 GRC unvereinbaren Lebensbedingungen. Es besteht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass sie in eine Lage extremer materieller Not geraten, die es ihnen nicht erlaubt, ihre spezifischen elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Verpflegung und Hygiene zu befriedigen.

Beschluss vom 28.01.2025 - BVerwG 2 WDB 14.24 (bereitgestellt am 26.03.2025)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Unzulässige Beschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung wegen Einwilligung

Leitsatz

Für eine Beschwerde gegen eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach § 20 Abs. 1 WDO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Soldat wirksam sein Einverständnis mit den Maßnahmen erklärt hat.

Urteil vom 14.11.2024 - BVerwG 5 C 7.23 (bereitgestellt am 24.03.2025)

Sachgebiet: Entschädigungsrecht nach Art. 8 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Ein Personalrat kann die unangemessene Dauer eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens nicht nach § 198 GVG gerichtlich feststellen lassen.

Leitsätze

1. Ein Personalrat ist eine "sonstige öffentliche Stelle" und damit kein Verfahrensbeteiligter im Sinne des § 198 Abs. 6 Nr. 2 GVG.

2. Mangels unmittelbarer Zuordnung zu einem durch bestimmte Grundrechte der Bürger geschützten Lebensbereich kann sich ein Personalrat als Teil der öffentlichen Verwaltung nicht auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG berufen.

Beschluss vom 10.02.2025 - BVerwG 2 WDB 5.24 (bereitgestellt am 24.03.2025)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Aussetzung statt Einstellung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens

Leitsatz

Der Antrag eines früheren Soldaten auf Entlassung aus der Reserve kann nur die Aussetzung, nicht die Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens rechtfertigen.

Beschluss vom 16.10.2024 - BVerwG 8 C 7.22 (bereitgestellt am 20.03.2025)

Sachgebiet: Wirtschaftsverwaltungsrecht einschließlich des Spielbankenrechts und des Wett- und Lotterierechts, des Ladenschlussrechts und des Arbeitszeitrechts

Vorlagebeschluss zur Auslegung des Begriffs der "Anbringung einer Aufschrift" auf einer nichtselbsttätigen Waage

Leitsatz

Die Frage, ob eine nichtselbsttätige Waage den Anforderungen des Art. 6 Abs. 5 Unterabs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 1.1.iv), 1.1.v) und 1.1.vi) der Richtlinie 2014/31/EU entspricht, wenn die Angaben zu Höchstlast, Mindestlast und Eichwert nicht in verkörperter Form auf dem Gerät angebracht sind, sondern ausschließlich digital und alternierend bei Betrieb der Waage angezeigt werden, bedarf einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Beschluss vom 16.10.2024 - BVerwG 8 C 8.22 (bereitgestellt am 20.03.2025)

Sachgebiet: Wirtschaftsverwaltungsrecht einschließlich des Spielbankenrechts und des Wett- und Lotterierechts, des Ladenschlussrechts und des Arbeitszeitrechts

Vorlagebeschluss zum Begriff der "nichtselbsttätigen Waage"

Leitsatz

Die Frage, ob ein Messgerät auch dann eine nichtselbsttätige Waage im Sinne des Art. 2 Nr. 1 und 2 der Richtlinie 2014/31/EU darstellt, wenn das Wägeergebnis nicht ausgedruckt oder sichtbar angezeigt, sondern lediglich gespeichert wird, bedarf einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Urteil vom 18.12.2024 - BVerwG 6 C 13.22 (bereitgestellt am 18.03.2025)

Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht

Leitsätze

1. Der in § 4 Abs. 2 WHG statuierte Ausschluss der Eigentumsfähigkeit des Wassers eines fließenden oberirdischen Gewässers (sog. fließende Welle) gilt auch für die gemäß Art. 89 Abs. 1 GG im Eigentum des Bundes stehenden Bundeswasserstraßen.

2. Die gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 2 WHG bestehende, nach Maßgabe des § 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 WHG zu erfüllende wasserhaushaltsrechtliche Unterhaltungslast des Bundes als Eigentümer der Bundeswasserstraßen erstreckt sich auf die Beseitigung einer akuten Gefahr für die ökologische Qualität des Wassers in Gestalt eines erheblichen Öleintrags, deren Verursacher nicht feststellbar ist.

Urteil vom 07.11.2024 - BVerwG 3 CN 1.23 (bereitgestellt am 18.03.2025)

Sachgebiet: Jagd- und Fischereirecht

Verkürzung von Schonzeiten für Schalenwild zum Schutz von Schutzwald

Leitsatz

Ob die Bejagung von Wild aufgrund einer Verordnung zur Verkürzung der Schonzeiten unmittelbar mit der Verwaltung betroffener Natura 2000-Gebiete in Verbindung steht oder hierfür notwendig ist und deshalb keiner FFH-Verträglichkeitsprüfung bedarf, ist für jedes betroffene Gebiet mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen und Erhaltungsmaßnahmen zu prüfen.

Urteil vom 07.11.2024 - BVerwG 3 CN 2.23 (bereitgestellt am 18.03.2025)

Sachgebiet: Jagd- und Fischereirecht

Verkürzung von Schonzeiten für Schalenwild zum Schutz von Schutzwald

Leitsätze

1. Bestimmungen des nationalen Rechts, die es einer anerkannten Umweltvereinigung verwehren, eine Rechtsverordnung über die Änderung von Jagdzeiten anzufechten, die ohne eine unionsrechtlich möglicherweise gebotene FFH-Verträglichkeitsprüfung erlassen wurde, müssen unangewendet bleiben. Das führt dazu, dass eine solche Verordnung als Zulassungentscheidung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG anzusehen ist.

2. Ob die Bejagung von Wild aufgrund einer Verordnung zur Verkürzung der Schonzeiten unmittelbar mit der Verwaltung betroffener Natura 2000-Gebiete in Verbindung steht oder hierfür notwendig ist und deshalb keiner FFH-Verträglichkeitsprüfung bedarf, ist für jedes betroffene Gebiet mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen und Erhaltungsmaßnahmen zu prüfen.

Beschluss vom 30.01.2025 - BVerwG 1 WB 46.24 (bereitgestellt am 18.03.2025)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Nichtbearbeitung von Beschwerden

Leitsatz

Einem Soldaten steht auch dann ein Anspruch auf Verbescheidung seiner Beschwerden zu, wenn Gegenstand des Verfahrens keine gerichtlich kontrollierbaren dienstlichen Maßnahmen sind.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: