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Beschluss vom 11.04.2024 - BVerwG 2 WRB 3.23 (bereitgestellt am 28.06.2024)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO in Disziplinarangelegenheiten

Unbegründete Rechtsbeschwerde betreffend die Verhängung einer Disziplinarbuße

Leitsätze

1. § 4 Satz 1 WDO i. V. m. §§ 28, 21 SBG verlangen nicht, dass der Inhalt der Erörterung der Stellungnahme der Vertrauensperson zur beabsichtigten Disziplinarmaßnahme zu protokollieren ist.

2. Die Kommandierung eines Soldaten zu einer anderen Dienststelle hat im Regelfall eine nur vorübergehende Unterstellung im Sinne des § 29 Abs. 3 WDO zur Folge.

Beschluss vom 11.06.2024 - BVerwG 2 AV 2.24 (bereitgestellt am 27.06.2024)

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes

Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungsgerichten aus verschiedenen Bundesländern

Leitsatz

Eine Klage eines Richters auf Bescheidung seiner Dienstaufsichtsbeschwerde stellt eine Klage aus dem Richterverhältnis dar, für die der Gerichtsstand der besonderen Pflichtenverhältnisse gemäß § 52 Nr. 4 VwGO gilt.

Urteil vom 20.03.2024 - BVerwG 6 C 8.22 (bereitgestellt am 25.06.2024)

Sachgebiet: allgemeines Datenschutzrecht

Leitsätze

1. § 3 BDSG stellt in Verbindung mit den Regelungen des jeweiligen Fachrechts eine unionsrechtskonforme Rechtsgrundlage für Datenverarbeitungen mit geringer Eingriffsintensität dar, die zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse erforderlich sind.

2. Die Datenschutz-Grundverordnung knüpft an die nach Maßgabe des einschlägigen Fachrechts festgelegten Zwecke der Datenerhebung an. Diese Zwecke sind insbesondere nicht am Maßstab des Grundsatzes der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO zu überprüfen.

3. Das Informationsfreiheitsgesetz setzt voraus, dass die Behörde Kenntnis von der Identität des Antragstellers hat. Anonyme Antragstellungen oder Anträge unter einem Pseudonym sind unzulässig.

Urteil vom 08.02.2024 - BVerwG 10 C 5.23 (bereitgestellt am 25.06.2024)

Sachgebiet: Sonstiges Umweltrecht

Aufsichtsmaßnahme gegen eine Umweltgutachterorganisation

Leitsatz

Nur organschaftliche Vertreter und angestellte Personen im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses dürfen für eine Umweltgutachterorganisation gutachterlich tätig werden.

Urteil vom 08.02.2024 - BVerwG 10 C 6.23 (bereitgestellt am 25.06.2024)

Sachgebiet: Sonstiges Umweltrecht

Leitsatz

Weder die EG-Umweltaudit-Verordnung noch das Umweltauditgesetz enthalten eine Rechtsgrundlage für die Personalisierung der Zulassung einer Umweltgutachterorganisation.

Beschluss vom 20.03.2024 - BVerwG 1 WB 26.22 (bereitgestellt am 25.06.2024)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung mit Hinweisen zur geltenden Rechtslage unterliegt nicht der Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses

Leitsätze

1. Im Verfahren der Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses ist eine Erörterung der Einwendungen nicht vorgesehen.

2. Einen vom Dienststellenleiter zu verantwortenden Verfahrensmangel bei der Einleitung eines Beteiligungsverfahrens kann der Gesamtvertrauenspersonenausschuss nur innerhalb der Frist aus § 43 Abs. 1 Satz 2 SBG wirksam rügen.

Urteil vom 27.03.2024 - BVerwG 8 C 6.23 (bereitgestellt am 19.06.2024)

Sachgebiet: Recht zur Bereinigung von SED-Unrecht

Leitsatz

Ein Willkürakt im Einzelfall im Sinne des § 1 Abs. 2 VwRehaG setzt voraus, dass eine Maßnahme von der Tendenz und Absicht getragen ist, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen (Bestätigung der Rechtsprechung vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 S. 9 und vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 18; Beschluss vom 25. Juli 2000 - 3 B 7.00 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 32). Die Benachteiligung muss dabei gegenüber vergleichbaren Personen erfolgen.

Beschluss vom 02.05.2024 - BVerwG 2 B 37.23 (bereitgestellt am 19.06.2024)

Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht

Lösung von den tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils

Leitsatz

Das Berufungsgericht kann die Lösung von den bindenden tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Sachverständigengutachten stützen, das das Verwaltungsgericht prozessordnungswidrig eingeholt hat.

Urteil vom 11.04.2024 - BVerwG 2 C 6.23 (bereitgestellt am 18.06.2024)

Sachgebiet: Beamtenversorgungsrecht

Leitsatz

Die von der Unfallkasse zur Honorierung der Aufopferung eines Verstorbenen gewährte Mehrleistung ist keine Rente im Sinne des Beamtenversorgungsrechts und bleibt von entsprechenden Anrechnungsvorschriften daher verschont.

Urteil vom 13.03.2024 - BVerwG 11 A 12.23 (bereitgestellt am 17.06.2024)

Sachgebiet: Ausbau von Energieleitungen (ohne Planfeststellung)

Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer Höchstspannungsleitung (hier: Wasserschutzgebiet)

Leitsätze

1. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Veränderungssperre nach § 16 Abs. 1 NABEG zu Recht ergangen ist, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses.

2. Beabsichtigte rechtliche Änderungen, etwa der Erlass einer Wasserschutzgebietsverordnung, können sonstige erhebliche Veränderungen an einem Grundstück im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NABEG sein.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: