Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Beschluss vom 30.10.2024 - BVerwG 1 WB 52.23 (bereitgestellt am 19.12.2024)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Entpflichtung eines Soldaten zur Inübunghaltung

Leitsatz

Die Anordnung zur Inübunghaltung als Kommandosoldat erfolgt ausschließlich im dienstlichen Interesse. Der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer dieser Verpflichtung.

Urteil vom 07.11.2024 - BVerwG 2 WD 8.24 (bereitgestellt am 19.12.2024)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Aberkennung des Ruhegehalts wegen acht Geldwäschetaten und Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in zwei Fällen

Leitsatz

Bei einem gewerbsmäßigen Bandenbetrug ist eine Dienstgradherabsetzung Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.

Urteil vom 10.10.2024 - BVerwG 3 C 3.23 (bereitgestellt am 19.12.2024)

Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und des Verkehrsrechts sowie des Betriebs von Wasserstraßen

Leitsatz

Gegenüber dem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, der nach der Begehung von mindestens einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegender Zuwiderhandlung(en) im Sinne von § 2a Abs. 2 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf die Fahrerlaubnis verzichtet und der nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis in der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung(en) begeht, hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wie im Falle einer vorangegangenen Fahrerlaubnisentziehung in entsprechender Anwendung des § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG in der Regel die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen.

Beschluss vom 30.10.2024 - BVerwG 1 WB 27.24 (bereitgestellt am 16.12.2024)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Zuordnung zu einer Vergleichsgruppe nach Funktionsebenen

Leitsatz

Für die Vergleichsgruppenbildung nach der Funktionsebene kommt es gemäß § 3 Abs. 2 SLV nur darauf an, ob der Soldat die Funktionsebene erreicht hat. Dies ist der Fall, wenn er in beurteilungsrelevantem Umfang Leitungsfunktionen faktisch wahrgenommen hat.

Urteil vom 26.09.2024 - BVerwG 10 C 11.23 (bereitgestellt am 11.12.2024)

Sachgebiet: Informationsfreiheitsrecht, Umweltinformationsrecht und Recht der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen

Informationszugang zu Unterlagen der Werftenförderung

Leitsätze

1. Der Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens kann nicht als Schranke bei der Auslegung kompetenzgemäß erlassener Gesetze oder als Einschränkung subjektiver Rechte in Ansatz gebracht werden.

2. Ein dem Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern entgegenstehender eigenständiger Versagungsgrund lässt sich aus dem Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens nicht herleiten.

Beschluss vom 21.11.2024 - BVerwG 6 B 8.24 (bereitgestellt am 11.12.2024)

Sachgebiet: allgemeines Datenschutzrecht

Übermittlung von Sozialdaten von Jugendamt an Ausländerbehörde

Leitsatz

Die Befugnis zur Datenübermittlung zwischen Jugendamt und Ausländerbehörde nach § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d) SGB X erfasst auch Sozialdaten erwachsener Ausländer und ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen Jugendliche oder Heranwachsende im Raum stehen.

Beschluss vom 21.11.2024 - BVerwG 1 WB 47.23 (bereitgestellt am 09.12.2024)

Sachgebiet: Wehrbeschwerderecht

Erfolgloses Ablehnungsgesuch

Leitsätze

1. Über ein Ablehnungsgesuch kann ohne dienstliche Äußerungen der abgelehnten Richter entschieden werden, wenn sich der geltend gemachte Ablehnungsgrund auf aktenkundige Vorgänge bezieht.

2. Von jedem Richter ist zu erwarten, dass er sich durch ein provozierendes oder ggf. auch straf- oder disziplinarrechtlich relevantes Verhalten eines Prozessbeteiligten nicht davon abbringen lässt, unparteilich und nur nach dem Gesetz zu urteilen. Unter dem Blickwinkel einer Besorgnis der Befangenheit kann ein derartiges Prozessverhalten nur dann Bedeutung erlangen, wenn sich der Richter seinerseits zu einer unangemessenen Reaktion "hinreißen" lässt, die bei objektiver Betrachtung Zweifel an seiner künftigen Unvoreingenommenheit aufwerfen.

Beschluss vom 29.10.2024 - BVerwG 1 WB 36.23 (bereitgestellt am 09.12.2024)

Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten

Die Potenzialfeststellung für Unteroffiziere bedarf einer gesetzlichen Grundlage

Leitsätze

1. Die Potenzialfeststellung für Unteroffiziere bedarf als unmittelbar (mit-)entscheidendes Auswahlkriterium für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes einer gesetzlichen Grundlage. Die bisherige, allein auf Verwaltungsvorschriften gestützte Praxis wird dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts im Bereich des Art. 33 Abs. 2 GG nicht gerecht.

2. Der Mangel einer gesetzlichen Grundlage kann auch nicht für eine Übergangszeit hingenommen werden.

3. In ihrer bisherigen Form können die Ergebnisse der Potenzialfeststellung nur als "ergänzendes Hilfsmittel" herangezogen werden, wenn sich nach vollständiger Ausschöpfung der gesetzlich verankerten Auswahlinstrumente (Regelbeurteilung, Personalentwicklungsbewertung) ein Vorsprung eines Bewerbers nicht feststellen lässt.

Urteil vom 12.09.2024 - BVerwG 7 C 3.23 (bereitgestellt am 05.12.2024)

Sachgebiet: Immissionsschutzrecht

Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windenergieanlage

Leitsätze

1. Ersatzmaßnahmen (§ 15 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG) sind auf eine gleichwertige (nicht gleichartige) Wiederherstellung beeinträchtigter Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes gerichtet. Als Ersatz genügt die Herstellung ähnlicher, mit den beeinträchtigten nicht identischer Funktionen (wie BVerwG, Urteile vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 <16> und vom 22. November 2016 - 9 A 25.15 - Buchholz 406.403 § 15 BNatSchG 2010 Nr. 6 Rn. 21).

2. Beim Ersatz für eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes genügt es für die Eignung als Ersatzmaßnahme in räumlicher Hinsicht, wenn die Maßnahme im betroffenen Naturraum belegen ist (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 17. August 2004 - 9 A 1.03 - NuR 2005, 177 und vom 22. November 2016 - 9 A 25.15 - Buchholz 406.403 § 15 BNatSchG 2010 Nr. 6 Rn. 21).

3. Der Ersatz einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist nicht ausschließlich durch Maßnahmen möglich, die in der Art und Weise ihrer Wirkung auf das Landschaftsbild die Wirkung des Eingriffs "spiegelbildlich" kompensieren. Vielmehr kommen auch Ersatzmaßnahmen in Betracht, die in anderer Art und Weise und mit Bezug auf andere die Landschaftswahrnehmung bestimmende Faktoren positiv auf das Landschaftsbild einwirken.

4. Der Ersatz einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen beschränkt sich nicht auf die Beseitigung von im betroffenen Naturraum vorhandenen vertikalen Strukturen.

Urteil vom 20.06.2024 - BVerwG 11 A 3.23 (bereitgestellt am 04.12.2024)

Sachgebiet: Planfeststellung von Energieleitungen (EnLAG-Vorhaben)

Teilweise erfolgreiche Klage gegen eine Höchstspannungsfreileitung mit Umspannanlage (u. a. Biotop-, Kulturlandschafts- und Denkmalschutz)

Leitsatz

Maßgeblich für den gesetzlichen Schutz eines Biotops nach § 30 Abs. 1 und 2 BNatSchG ist sein tatsächliches Vorhandensein. Enthält das amtliche Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope (vgl. § 30 Abs. 7 BNatSchG) keine Informationen zu einer bestimmten Fläche, kann daraus nicht stets und von vornherein geschlossen werden, dass sie nicht die Merkmale eines gesetzlichen Biotops erfüllt.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

    • Einstellungsbeschlüsse,
    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
    • Verwerfungen von Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht nach § 152 VwGO,
    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

  • Wann ist der Entscheidungstext zu einem Urteil verfügbar?

    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: