Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse


Urteil vom 25.09.2024 - BVerwG 6 A 3.22 (bereitgestellt am 02.12.2024)

Sachgebiet: Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste, einschließlich der gegen diese Behörden gerichteten oder ihre Akten betreffenden Informations-, Auskunfts- und Einsichtsansprüche von Betroffenen

Anspruch eines Betroffenen auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten gegenüber dem Bundesnachrichtendienst

Leitsätze

1. Eine Ersatzzustellung, die durch das Einlegen in den Briefkasten des Adressaten bewirkt werden soll, ist unwirksam, wenn der Zusteller entgegen § 180 Satz 3 ZPO auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung nicht vermerkt hat (wie BFH, Urteil vom 14. Dezember 2021 - VIII R 16/20 - BFHE 274, 400 Rn. 16 und BGH, Beschluss vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20 - NJW 2022, 3081 Rn. 19).

2. Der Anspruch eines Betroffenen auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten gegenüber dem Bundesnachrichtendienst ist erfüllt, wenn der Betroffene anhand der erteilten Auskunft erkennen kann, was der Bundesnachrichtendienst über ihn weiß, und in die Lage versetzt wird, gegen eine nach seiner Einschätzung rechtswidrige Datenverarbeitung gegebenenfalls gerichtlichen Rechtsschutz suchen zu können (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

3. Auf gegen den Bundesnachrichtendienst gerichtete Auskunftsbegehren findet die Datenschutz-Grundverordnung gemäß Art. 2 Abs. 2 Buchst. a und dem Erwägungsgrund 16 i. V. m. Art. 4 Abs. 2 Satz 3 EUV keine Anwendung.

Beschluss vom 01.11.2024 - BVerwG 6 B 9.24 (bereitgestellt am 02.12.2024)

Sachgebiet: Prüfungsrecht, abgesehen von Laufbahnprüfungen für Beamte, aber einschl. der ersten und zweiten jur. Staatsprüfung

Zulassung zur zweiten Wiederholung einer Fluglotsenberechtigungsprüfung

Leitsatz

§ 21 Abs. 1 Satz 2 FSPersAV räumt der Aufsichtsbehörde hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der begründeten Aussicht auf Erfolg einer zweiten Wiederholung der Prüfung keinen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum ein.

Beschluss vom 15.11.2024 - BVerwG 11 VR 9.24 (bereitgestellt am 02.12.2024)

Sachgebiet: Recht des Ausbaus von Energieleitungen

Unzulässiger Eilantrag wegen Verstoßes gegen § 55d Satz 1 VwGO

Leitsatz

Zur Glaubhaftmachung nach § 55d Satz 4 Halbs. 1 VwGO bedarf es einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Einreichers liegenden Gründen beruht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23 - NJW 2024, 901 Rn. 8 und vom 14. März 2024 - V ZB 2/23 - NJW-RR 2024, 794 Rn. 18 zu § 130d Satz 3 ZPO).

Urteil vom 18.07.2024 - BVerwG 5 C 14.22 (bereitgestellt am 28.11.2024)

Sachgebiet: Gleichstellungsrecht, insbesondere der Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder

Verbot der Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten an Amtshandlungen bei Selbstbetroffenheit

Leitsätze

1. Bei dem Gebot der Unbefangenheit und Unparteilichkeit von Amtsträgern handelt es sich um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der deren Mitwirkung schon an Entscheidungsprozessen auch ohne eine ausdrückliche Normierung jedenfalls dann verbietet, wenn sie selbst unmittelbar von einer Entscheidung betroffen sein können. Dies ist auch dann der Fall, wenn sie hinsichtlich der Entscheidung oder Maßnahme, auf die sich ihre Mitwirkung bezieht, eine formale Beteiligtenstellung etwa als Antragsteller oder Bewerber haben.

2. Mit diesem Inhalt findet dieser allgemeine Rechtsgrundsatz auch im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes auf die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten Anwendung.

3. Ein Vertretungsfall im Sinne des § 26 Abs. 1 BGleiG ist auch bei Vorliegen eines rechtlichen Verhinderungsgrundes gegeben.

Urteil vom 17.09.2024 - BVerwG 2 WD 5.24 (bereitgestellt am 28.11.2024)

Sachgebiet: Berufungen nach der WDO

Beihilfe zur räuberischen Erpressung

Leitsatz

Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet auch bei einer bloßen Beihilfe zur räuberischen Erpressung die Höchstmaßnahme.

Urteil vom 05.09.2024 - BVerwG 2 A 8.23 (bereitgestellt am 19.11.2024)

Sachgebiet: Besoldungsrecht

Erschwerniszulage für besondere Einsätze beim Bundesnachrichtendienst

Leitsatz

Ist der Aufgabenbereich eines beim Bundesnachrichtendienst beschäftigten Beamten - lediglich - dadurch geprägt, dass er unter Führung einer Dienstlegende (Dienstnamen) im Rahmen der Kooperation mit anderen Behörden oder Partnern erkennbar für den Nachrichtendienst tätig ist, ist eine Erschwerniszulage nach § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 EZulV nicht zu gewähren.

Urteil vom 29.08.2024 - BVerwG 3 C 4.23 (bereitgestellt am 18.11.2024)

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht einschl. des Rechts der Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und des Krankenhausfinanzierungsrechts sowie des Seuchen- und Infektionsschutzrechts

Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis (Podologie)

Leitsatz

Einer ausgebildeten Podologin kann die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich der Podologie erteilt werden.

Beschluss vom 18.10.2024 - BVerwG 2 WNB 2.24 (bereitgestellt am 18.11.2024)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO

Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde bei Disziplinarbuße wegen Impfverweigerung

Leitsatz

Die Verhängung einer wehrdisziplinarrechtlichen Geldbuße wird durch einen strafgerichtlichen Freispruch nur dann ausgeschlossen, wenn der angeschuldigte Sachverhalt identisch ist.

Beschluss vom 23.10.2024 - BVerwG 2 WNB 3.24 (bereitgestellt am 18.11.2024)

Sachgebiet: Vorlagen/Beschwerden nach der WDO

erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

Leitsatz

Ein strafgerichtlicher Freispruch kann nur dann zur Aufhebung einer wehrdisziplinarrechtlichen Geldbuße führen, wenn der angeschuldigte Sachverhalt identisch ist.

Urteil vom 29.08.2024 - BVerwG 1 C 9.23 (bereitgestellt am 13.11.2024)

Sachgebiet: Ausländerrecht

Visumantragstellungsfrist beim Kindernachzug zum anerkannten Flüchtling

Leitsätze

1. Sind nachzugswillige Kinder eines als Flüchtling anerkannten Elternteils zum Zeitpunkt der Visumantragstellung volljährig, besteht kein Anspruch auf Kindernachzug nach § 32 Abs. 1 AufenthG. Ein solcher Anspruch kann allerdings unmittelbar aus Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c RL 2003/86/EG folgen (Bestätigung von BVerwG, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 C 16.19 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- und Asylrecht Nr. 113 Rn. 11).

2. Eine bei der Ausländerbehörde abgegebene sogenannte fristwahrende Anzeige nach § 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. Satz 3 AufenthG stellt keinen Visumantrag im Sinne des § 81 Abs. 1 AufenthG dar.

3. Die Versäumung der Frist für die Visumantragstellung kann nachzugswilligen Kindern nicht entgegengehalten werden, wenn eine hinreichende Information über die Frist und die zu ihrer Einhaltung erforderlichen Maßnahmen nicht erfolgte und die Überschreitung der Frist aufgrund besonderer Umstände objektiv entschuldbar war.

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FAQhäufig gestellte Fragen

  • Welche Urteile oder Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts finde ich auf der Website?

    Auf dieser Website finden Sie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab Januar 2002. Ausgenommen sind in der Regel

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    • Ruhensbeschlüsse,
    • Entscheidungen über Prozesskostenhilfe,
    • Beiordnungsbeschlüsse,
    • Streitwertbeschlüsse,
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse,
    • Beiladungen,
    • Anhörungsrügen,
    • Vergleiche,
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    • Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden.

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die vor dem Jahr 2002 ergangen sind, werden nach und nach auf der Website ergänzt.

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    Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.

    Dies hat folgenden Hintergrund: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im Allgemeinen nach einer mündlichen Verhandlung und Beratung verkündet. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar die Entscheidung, der sogenannte Tenor, nicht jedoch der Text der Entscheidungsgründe vor. Die schriftlichen Gründe werden erst nach der Verkündung verfasst, im Senat abgestimmt und unterschrieben. Anschließend wird das Urteil den Verfahrensbeteiligten zugestellt, anonymisiert und veröffentlicht.

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  • Was ist der ECLI und wozu dient er?

    ECLI ist die Abkürzung für den European Case Law Identifier. Er dient der Identifizierung von Gerichtsentscheidungen und ermöglicht die grenzüberschreitende Suche in einer europäischen Urteilsdatenbank. Durch den ECLI können mehrere Fundstellen und Bearbeitungen wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Anmerkungen eines Urteils oder Beschlusses verknüpft werden. Hinter dem ECLI verbirgt sich also oft nicht lediglich das einzelne Urteil, sondern viele weitere Dokumente zu diesem Urteil.

  • Wie kann ich europaweit mithilfe des ECLI recherchieren?

    Mit dem ECLI kann man in allen teilnehmenden nationalen und europäischen Datenbanken recherchieren. Hierzu gehören: