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  • 06.11.2025

    Kostenerstattung der Pflegestellenorte nicht nur bei Fortführung einer vom Herkunftsjugendamt gewährten Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Der gesetzliche Erstattungsanspruch der Pflegestellenorte ist nicht auf die Fälle einer fortgeführten Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beschränkt. Er erfasst auch Kosten, die ein Pflegestellenort für eine erstmalig oder erneut gewährte Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege aufgewendet hat. (…)

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Termine zur Verhandlung und Verkündung

Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger Das Bundesverwaltungsgericht

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Hinweis: Inzwischen – nach Produktion des Videos – gibt es 11 Revisionssenate und sind 59 Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht tätig.