Mann mit Akte vor Schrank

Organisation

Der Präsident oder die Präsidentin
Hier ist der Präsident oder die Präsidentin
im Bundes-Verwaltungsgericht gemeint.
Der Präsident oder die Präsidentin
hat die dienstliche Leitung.
Er oder sie leitet

  • alle Richter und Richterinnen und
  • alle anderen beschäftigten Personen im Bundes-Verwaltungsgericht.

Der Präsident hat eine zweite Aufgabe.
Der Präsident ist auch selbst als Richter tätig.
Er darf anderen Richterinnen und Richtern
keine Anweisungen für die rechtlichen Entscheidungen geben.

Das Gleiche gilt für die Präsidentin
im Bundes-Verwaltungsgericht.
Wenn es eine Präsidentin gibt,
ist sie selbst als Richterin tätig.
Sie darf anderen Richterinnen und Richtern
keine Anweisungen für die rechtlichen Entscheidungen geben.

Senate

Im Bundes-Verwaltungsgericht gibt es Senate.
Senate sind Gruppen.
In den Senaten arbeiten die Richter und Richterinnen.

Die Senate treffen in Einzelfällen rechtliche Entscheidungen.
Im Geschäfts-Verteilungs-Plan ist aufgeschrieben,
wofür die Senate zuständig sind.

Der Präsidial-Richter oder die Präsidial-Richterin

Der Präsidial-Richter oder die Präsidial-Richterin
hat Aufgaben in der Personal-Verwaltung
und in der Justiz-Verwaltung.

Bei der Personal-Verwaltung
geht es um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Aufgaben sind zum Beispiel,

  • dass geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt werden.
  • dass der Urlaub der Richterinnen und Richter genehmigt wird. Bei der Justiz-Verwaltung geht es um die rechtliche Arbeit.
    Aufgaben sind zum Beispiel
  • die Zusammenarbeit mit dem Justiz-Ministerium.
  • die Zusammenarbeit mit anderen Gerichten.

Gerichtsverwaltung

Die Gerichtsverwaltung unterstützt die Senate und
den Präsidenten oder die Präsidentin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die Gerichtsverwaltung besteht aus

  • der Verwaltungs-Abteilung
  • der Geschäftsstelle
  • den Informationsdiensten
  • der Präsidial-Abteilung

Gremien

Gremien sind Gruppen von Experten oder Expertinnen.
Sie erfüllen bestimmte Aufgaben.

Das sind die Gremien und ihre Aufgaben:

  • Das Präsidium
    Das spricht man Prä-si-di-um.
    Das Präsidium erstellt einen Plan über Zuständigkeiten der Senate.
    Dieser Plan heißt Geschäfts-Verteilungsplan.
  • Der Präsidialrat
    ist an allen personellen Entscheidungen beteiligt,
    die das Amt des Richters oder der Richterin betreffen.
    Zum Beispiel: Ernennung und Beförderung
  • Der Richterrat vertritt die Richterinnen und Richter
    in allgemeinen und sozialen Arbeits-Angelegenheiten.
    Zum Beispiel: gute Arbeitsbedingungen
  • Der Personalrat
    vertritt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
    mit Ausnahme der Richterinnen und Richter.
  • Die Vertretung für Schwerbehinderte
    kümmert sich zum Beispiel darum,
    dass schwerbehinderte Mitarbeiterinnen
    und Mitarbeiter gute Arbeitsbedingungen haben.
  • Die Vertretung für Jugendliche
    und für Menschen, die gerade eine Ausbildung machen

    kümmert sich um diese Menschen.
    Sie kümmert sich darum,
    dass die Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Wörterbuch

Senate

Senate sind Gruppen.
In den Senaten im Bundes-Verwaltungsgericht
arbeiten die Richter und Richterinnen mit.
Die Senate treffen in Einzelfällen rechtliche Entscheidungen.
Im Geschäfts-Verteilungs-Plan ist aufgeschrieben,
wofür die Senate zuständig sind.