Pressemitteilung Nr. 58/2017 vom 06.09.2017

Polnisches Hauptverwaltungsgericht zu Gast im Bundesverwaltungsgericht

Am 7. und 8. September 2017 besucht eine zehnköpfige Delegation des polnischen Hauptverwaltungsgerichts das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Sie wird angeführt durch den Präsidenten des obersten Verwaltungsgerichts, Prof. Dr. Marek Zirk-Sadowski, und umfasst auch die Präsidenten der Woiwodschaftsverwaltungsgerichte Breslau, Gleiwitz, Krakau, Posen und Warschau. Von deutscher Seite nehmen neben dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, und sechs weiteren Richterinnen und Richtern des Bundesverwaltungsgerichts auch die Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte Berlin-Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen sowie die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Dresden teil.


Anlässlich des Besuchs findet heute Abend ein Empfang für geladene Gäste im Festsaal des Gerichts statt. Die Fachgespräche beginnen am Donnerstag. Sie behandeln insbesondere Fragen der Gewaltenteilung und der Funktion des obersten Gerichts als Rechtsmittelgericht.


„Den Verwaltungsgerichten kommt in der Demokratie eine Schlüsselfunktion zu, denn sie kontrollieren die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns“, so der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts. „Eine unabhängige Verwaltungsgerichtsbarkeit ist deshalb mit Recht als der ‚Schlussstein des Rechtsstaats‘ bezeichnet worden. Diese Erkenntnis zählt heute zum Allgemeingut in Europa; sie gilt es wach und lebendig zu halten. Hierauf aufbauend, müssen die Verwaltungsgerichte darauf achten, dass die rechtsstaatlichen Demokratien die aktuellen Herausforderungen in den Bahnen von Recht und Gesetz meistern, von der Migrationswelle über den Natur- und Umweltschutz bis hin zu leistungsfähigen Systemen der Daseinsvorsorge.“


Im Zentrum der deutsch-polnischen Zusammenarbeit steht der regelmäßige, kollegiale Austausch über die Rechtsprechung der beteiligten Gerichte. Hierzu finden alle zwei Jahre mehrtägige Fachgespräche sowie wechselseitige Arbeitsaufenthalte von Richterinnen und Richtern an den Partnergerichten statt.