Pressemitteilung Nr. 13/2017 vom 09.03.2017

Das Bundesverwaltungsgericht auf Twitter

Das Bundesverwaltungsgericht informiert ab sofort über seine Pressemitteilungen auch auf Twitter. Über den Account www.twitter.com/BVerwG_de sind die Tweets mit einer Verlinkung auf die jeweilige Pressemitteilung verfügbar.


Twitter steht nicht als Kommunikationsmittel für Rechtsmittel, Anträge und sonstige Schriftsätze im gerichtlichen Verfahren oder für sonstige Anfragen an das Bundesverwaltungsgericht und seine Pressestelle zur Verfügung.


Wir weisen darauf hin, dass Twitter von einem privaten Unternehmen betrieben wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der Speicherung von personenbezogenen Daten durch Twitter sowie auf die jederzeitige Verfügbarkeit dieses Dienstes.