Pressemitteilung Nr. 8/2015 vom 04.02.2015

Geschäftslage des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2014

1. Allgemeiner Überblick


Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1 372 Verfahren anhängig gemacht worden. Das entspricht einer Abnahme von 5,9   % gegenüber dem Jahr 2013. Damit hat sich die schon in den Vorjahren zu verzeichnende rückläufige Tendenz der Eingänge fortgesetzt.


Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren ist mit 688 gegenüber 721 im Vorjahr ebenfalls gesunken.


Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:



2. Verfahrensdauer in Revisions- und Beschwerdeverfahren


Die Dauer der Revisionsverfahren hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht: Die durch Urteil entschiedenen Verfahren waren im Durchschnitt 13 Monate und 25 Tage anhängig (Vorjahr: 13 Monate und 9 Tage). Die Verfahrensdauer der Revisionen insgesamt betrug durchschnittlich 1 Jahr und 19 Tage gegenüber 11 Monaten und 17 Tagen im Jahr 2013.


Die durchschnittliche Gesamtdauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren betrug in den letzten fünf Jahren:



Die Dauer der Beschwerdeverfahren ist geringfügig gesunken: Durchschnittlich waren sie in 4 Monaten und 16 **Tagen erledigt (gegenüber 4 Monaten und 18 Tagen im Vorjahr). Von den Beschwerdeverfahren waren 46,1 % innerhalb von 3 Monaten - gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht - und 67,8 % innerhalb von 6 Monaten beendet.



3. Erstinstanzliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben


In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist, sind im Jahr 2014 22 und damit genauso viele Klagen wie im Vorjahr eingegangen. Bezogen auf derartige Infrastrukturvorhaben sind zwölf Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden. Das waren mehr Anträge als im Jahr 2013 (9), aber weniger als in 2012 (22).


Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind sieben Klagen und drei Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz eingegangen, im Schienenwegerecht sieben Klagen und fünf Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz, im Wasserstraßenrecht eine Klage, im Energieleitungsausbaurecht sechs Klagen und vier Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz und im Luftverkehrsrecht eine Klage.


Von den insgesamt 146 in den Fachplanungsgesetzen einzeln aufgeführten, der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts unterfallenden Infrastrukturprojekten sind, nachdem 2009 neun Projekte, 2010 14 Projekte, 2011 sieben Projekte, 2012 zwölf Projekte und 2013 zehn Projekte mit Klagen angegriffen worden waren, im Jahr 2014 wiederum elf Projekte Gegenstand von Verwaltungsstreitverfahren geworden. Es sind dies fünf Fernstraßenprojekte, ein Eisenbahnprojekt, ein Wasserstraßenprojekt und vier Energieleitungsprojekte.


Die durchschnittliche Dauer der dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:



4. Übersicht über die Geschäftszahlen


Im Einzelnen weist die Statistik für das Jahr 2014 im Vergleich zu den Vorjahren hinsichtlich der Eingänge, der Erledigungen und der anhängigen Verfahren folgende Geschäftszahlen aus: