Pressemitteilung Nr. 56/2014 vom 01.10.2014

Dr. Katharina Harms neue Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Heute hat die Ministerialrätin Dr. Katharina Harms ihr Amt als Richterin am Bundesverwaltungsgericht angetreten.


Frau Dr. Harms wurde 1961 in Göttingen geboren. Nach Ablegen der 2. Juristischen Staatsprüfung im Juni 1992 war sie zunächst bis Ende September 1993 an der Universität Augsburg und anschließend mehrere Jahre an der Humboldt-Universität zu Berlin als Wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Im November 1998 promovierte sie die Humboldt-Universität zu Berlin zum Doktor der Rechte. Von Juli 1999 bis Februar 2002 war Frau Dr. Harms Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverwaltungsgericht. Während dieser Zeit war sie für drei Monate an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Seit März 2002 war Frau Dr. Harms am Bundesministerium der Justiz (seit Dezember 2013: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) tätig, wo sie im Dezember 2013 zur Ministerialrätin ernannt wurde.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Frau Dr. Harms dem 5. Revisionssenat zugewiesen. Dieser ist u.a. für das Fürsorgerecht einschließlich des Asylbewerberleistungsrechts, das Vertriebenen-, das Schwerbehinderten-, Mutterschutz-, Jugendhilfe-, Jugendschutz- und Ausbildungsförderungsrecht sowie das Ausgleichsleistungs- und Entschädigungsrecht zuständig.