Pressemitteilung Nr. 79/2012 vom 15.08.2012

Mündliche Verhandlung über die Verfahren gegen die Verlängerung der Autobahn A 100 im Stadtgebiet von Berlin am 27. September 2012

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am


Donnerstag, dem 27. September 2012, 10.00 Uhr


über die Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 3,2 km lange Verlängerung der Autobahn A 100 im Stadtgebiet von Berlin im 16. Bauabschnitt zwischen Autobahndreieck Neukölln und Anschlussstelle Treptower Park mündlich verhandeln. Erforderlichenfalls kann die Verhandlung am 28. September 2012 fortgesetzt werden.


Mehrere Privatpersonen und Unternehmen, ein anerkannter Naturschutzverein sowie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin haben Klage erhoben.


Die privaten Kläger rügen, soweit sie von einer Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind, eine unzureichende Berücksichtigung ihrer Eigentümerbelange, ferner vor allem Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm und Luftschadstoffe, insbesondere in dem an den geplanten Autobahnabschnitt anschließenden Stadtstraßennetz, das den von der Stadtautobahn kommenden Verkehr aufnehmen soll.


Der Naturschutzverband rügt von ihm als umweltzerstörerisch angesehene Auswirkungen des Vorhabens aufgrund von Überschreitungen der Grenzwerte für Lärm und Luftschadstoffe.


Der klagende Bezirk sieht sich als Träger der Bauleitplanung und der örtlichen Verkehrsplanung betroffen.


1. Allgemeine Hinweise


Die Anzahl der Plätze für Zuschauer, die nicht an den Klageverfahren beteiligt sind, ist begrenzt.


Anmeldungen der Zuschauer zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung müssen schriftlich erfolgen. (Medienvertreter beachten hierzu die besonderen Hinweise zu 2.) Anmeldungen der Zuschauer sind zu richten:


per Post an: Bundesverwaltungsgericht


Geschäftsstelle 9. Senat


Postfach 10 08 54


04008 Leipzig


oder per Fax an: 0341 2007-1000


oder per E-Mail an: anmeldung@bverwg.bund.de


Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift für jede Person anzugeben, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchte. Um zusätzliche Angabe einer E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder einer Faxnummer wird gebeten. Pro Absender können maximal fünf Personen angemeldet werden.


Die Reservierung erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Anmeldungen, die berücksichtigt werden können, werden durch Zusage bestätigt.


Einlass in den Sitzungssaal wird ab eine Stunde vor Beginn der Verhandlung gewährt.


Das Telefonieren im Sitzungssaal ist nicht gestattet. Mobiltelefone sind daher auszuschalten. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Verhandlung sind untersagt. Laptops dürfen im Sitzungssaal ebenfalls nicht benutzt werden. Medienvertretern, Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigten kann die Nutzung im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten keine Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.


Parkmöglichkeiten in der Umgebung des Bundesverwaltungsgerichts stehen in erster Linie in den öffentlichen Parkhäusern zur Verfügung. Es wird dennoch empfohlen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.


2. Besondere Hinweise für Medienvertreter


Akkreditierungen


Für Vertreter der Medien stehen 20 Sitzplätze zur Verfügung.


Alle Medienvertreter werden gebeten, bis Donnerstag, den 20. September 2012, 12.00 Uhr, per E-Mail bei der Pressestelle ihre Akkreditierung zu beantragen


(E-Mail: pressestelle@bverwg.bund.de ). Dem Antrag auf Akkreditierung ist eine Ablichtung des Presseausweises beizufügen. Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Für jede Anstalt, Agentur etc. ist nur eine Akkreditierung möglich. Nach Ablauf der Akkreditierungsfrist wird eine Bestätigung per E-Mail versandt.


Ton-, Bild- und Filmaufnahmen


Gemäß der Regelung des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 169) sind Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Verhandlungssaal nur bis zum Beginn der Verhandlung zulässig. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet.


Für diese Aufnahmen gilt eine „Pool-Regelung“: Es werden zwei Fernsehteams (je ein öffentlich-rechtlicher und ein privater Sender) mit jeweils einer Kamera zugelassen. Ferner werden sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen. Die Bestimmung der Pools bleibt den Rundfunk- und Fernsehanstalten und den Agenturen überlassen.


Die Pool-Mitglieder verpflichten sich, die Aufnahmen den anderen Sendern unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Pool-Mitglied werden.


Die Pool-Mitglieder sind der Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts bis Donnerstag, den 20. September 2012, 12.00 Uhr , per E-Mail mitzuteilen. **


Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten sind nur außerhalb des Sitzungssaals gestattet.


Aufenthaltsraum


Den Medienvertretern steht ein Aufenthaltsraum mit einem Festnetzanschluss, aber ohne Internetanschluss, zur Verfügung.