Pressemitteilung Nr. 62/2011 vom 01.08.2011

Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hellmuth Müller im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Juli 2011 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hellmuth Müller nach 38-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 17-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Herr Dr. Müller wurde 1946 in Wernigerode/Harz geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Freiburg. 1976 promovierte ihn die Philipps-Universität Marburg mit einer Dissertation zum Thema "Die Rechte und Pflichten der Reservisten aus staatsbürgerlicher und wehrrechtlicher Sicht" zum Doktor der Rechte. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung begann Herr Dr. Müller im März 1978 seine berufliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Kassel. Im August 1987 wurde er zum Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof ernannt. Im Juni 1992 folgte eine Abordnung an das Kreisgericht Erfurt und anschließend an das Thüringer Justizministerium.


Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Februar 1994 gehörte Herr Dr. Müller zunächst dem zum damaligen Zeitpunkt u.a. für das Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht zuständigen 10. Revisionssenat und dem für die Beamtendisziplinarsachen zuständigen 1. Disziplinarsenat an. Ab Januar 2000 war er zusätzlich dem 2. Disziplinarsenat und zeitweise den Wehrdienstsenaten zugewiesen. Seit Januar 2004 gehörte er dem - dann einzigen - Disziplinarsenat an, dessen stellvertretenden Vorsitz er im April 2005 übernahm. Zudem war Herr Dr. Müller von Januar 2004 bis Mai 2008 dem für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenat, ab Juni 2008 dem für Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung zuständigen 2. Wehrdienstsenat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er ab Oktober 2009 war.


Darüber hinaus war Herr Dr. Müller über viele Jahre stellvertretendes Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs und seit 2007 nichtständiger Beisitzer des Dienstgerichts des Bundes.


Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung hat Herr Dr. Müller die Rechtsprechung auf den Gebieten, in denen er tätig war, wesentlich geprägt und mit gestaltet. Der Fachöffentlichkeit ist er als Autor eines Werkes zum Disziplinarrecht bekannt.